Klimaplan 2050 ist wenig verbindlich

Solarthemen 484. Am 14. November hat sich die Bundesregierung auf einen Klimaschutzplan 2050 geeinigt. Er enthält nun keine Verbindlichkeiten, zeigt jedoch, in welchen Bereichen kon­kretere Vorgaben erwartet werden können.

Zwar werden für die einzelnen Sektoren Reduktionsziele für Treibhausgase bis 2050 und 2030 definiert. Allerdings wird im gleichen Dokument erklärt, schon im Jahr 2018 sollten diese Ziele diskutiert und, falls nicht sozial verträglich erreichbar, neu bestimmt werden. Damit wird der Klimaschutzplan völlig unverbindlich – in der nächsten Legislaturperiode wird er neu debattiert werden. Auf 91 Seiten beschreibt der Plan nun in den Feldern, die nicht durch die zahlreichen Widersprüche der Ressortkollegen von Umweltministerin Barbara Hendricks abgeschwächt wurden, was getan werden müsste, um Treibhausgase zu verringern. Erneuerbare Energien sind aus Sicht der Regierung ein wesentliches Element für den Klimaschutz: „Erneuerbare und Energieeffizienz bilden künftig den Standard für Investitionen.“ Jedoch bekräftigt das Dokument den Beschluss des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, mit dem der Ausbau der EE nach Meinung von Hendricks nicht im erforderlichen Ausmaß zu erreichen ist. Finanzminister Wolfgang Schäuble hat sich in den Punkten, die den Haushalt betreffen könnten, durchgesetzt. Klimaschutz solle öffentliche Haushalte nicht präjudizieren; jegliche Klimaschutzmaßnahme steht – auch in Konkurrenz zu anderen Politikbereichen – unter einem generellen Finanzierungsvorbehalt. Der Plan deutet an, wo die Regierung eine neue Option zur Finanzierung und Steuerung der Energiewende sieht. „Das künftige Modell zur Finanzierung der Energieversorgung durch erneuerbare Energien einschließlich notwendiger Infrastruktur muss alle energieverbrauchenden Sektoren angemessen an der Finanzierung beteiligen und dadurch nachhaltigere Erlöspotenziale für die erneuerbare Stromerzeugung schaffen.“ Sprich: der Wärmebereich soll künftig dazu beitragen, die EEG-Umlage zu senken. Städtebau und Hauseigentümer werden einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten müssen. Das Ziel ist ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050. Dabei nennt die Regierung ordnungspolitische Maßnahmen auch für den Gebäudebestand einschließlich einer Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien als mögliches Instrument, um das Ziel zu erreichen. Bemerkenswert ist der Abschied der Bundesregierung vom Emissionshandel als einer Möglichkeit, auf nationaler Ebene zum Klimaschutz beizutragen: „Der Emissionshandel ist ein EU-weites Instrument, das strukturell nicht darauf ausgerichtet ist, zielgerichtet in einzelnen Ländern und Sektoren Emissionsreduktionen zu bewirken und damit die Erreichung nationaler Klimaziele sicherzustellen.“

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