Gabriel zum Energiepaket der EU-Kommission: „Wichtiger Schritt um europäischen Energierahmen neu zu gestalten, aber noch kein ganz großer Wurf!“

Die Europäische Kommission hat mit dem so genannten Winterpaket ein umfangreiches Legislativpaket zur Energiepolitik vorgestellt. Es umfasst vier Richtlinien und vier Verordnungen, unter anderem einen Vorschlag für eine bessere Koordinierung der nationalen Energiepolitiken durch abgestimmte nationale Klima- und Energiepläne (sog. Governance-Verordnung), eine neue Energieeffizienzrichtlinie, die Weiterentwicklung der Gebäuderichtlinie, eine neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie und ein neues europäisches Strommarktdesign

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Das Paket soll auch die Beschlüsse des Europäischen Rates vom Oktober 2014 zu den europäischen Klima- und Energiezielen für 2030 umsetzen.

„Ich begrüße, dass die Europäische Kommission heute einen ersten wichtigen Schritt macht, um den europäischen Energierahmen grundlegend neu zu gestalten. Mehr Koordinierung und Konvergenz der nationalen Energiepolitiken basierend auf einem gestärkten europäischen Binnenmarkt und einem ambitionierten Effizienzziel von 30 % bis 2030 – das ist der richtige Weg“, kommentiert Bundeswirtschaftsminister Gabriel:
„Das neue europäische Strommarktdesign greift die deutsche Richtungsentscheidung für einen Strommarkt 2.0 auf und stellt so die richtigen Weichen: freie Preisbildung als Impulsgeber für Innovation und Investition und mehr Flexibilität. Auch ist es richtig, dass Versorgungssicherheit künftig nicht mehr allein national, sondern grenzüberschreitend betrachtet wird. Denn in einem gemeinsamen und gut vernetzten Markt brauchen wir insgesamt weniger Kraftwerke und sparen so Kosten für die Verbraucher.“

Vorschlag für die Erneuerbare-Energien-Richtlinie erlaubt keine Rahmenvorgaben für nationale Fördersysteme
Bei anderen Themen fehlt aber noch der ganz große Wurf. Der Vorschlag für die Erneuerbare-Energien-Richtlinie verpasse die Chance, konkrete Rahmenvorgaben für die nationalen Fördersysteme zu setzen. „Mit einem Flickenteppich aus Einzelfallgenehmigungen werden wir nicht zur Nummer Eins im internationalen Rennen um die Arbeitsplätze von morgen“, so Gabriel.

„Auch können wir nicht Fragen von zentraler politischer Relevanz bei der Umsetzung der Energieunion auf die technische Ebene in sogenannte Network-Codes oder in Leitlinien des Wettbewerbsrechts verlagern. Die Energieunion ist ein zentrales politisches Vorhaben der EU und muss im Rat und im Europäischen Parlament offen diskutiert und politisch entschieden werden. Hier werden wir im Laufe des Verfahrens noch nacharbeiten müssen.“

01.12.2016 | Quelle: BMWi  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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