Stromkennzeichnung in der EU-Debatte

Solarthemen 485. In ihrem Ende November veröffentlichten „Winterpaket“ zur künftigen Energiepolitik hat die EU-Kommission in gleich drei Passagen der geplanten Erneuerbare-Energien-Richtlinie Änderungen bei der Stromkennzeichnung angekündigt.

Damit nimmt die Debatte um eine realistische Stromkennzeichnung hierzulande nach monatelangem Stillstand wieder Fahrt auf. Brüssel drängt auf mehr Transparenz für die Verbraucher. Allerdings verzichtet der Richtlinienentwurf noch auf genauere Vorgaben. „Diese müssen am Ende so ausgestaltet sein, dass ein Greenwashing vermieden wird. Aber immerhin: Dass nun auf EU-Ebene dieser Aufschlag gemacht wird, befeuert die Debatte in unserem Land, weil die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert wird“, sagt Christoph Rasch, Sprecher bei Greenpeace Energy. Zusammen mit den Elektrizitätswerken Schönau, LichtBlick, der Naturstrom AG und der Deutschen Umwelthilfe haben die Regenbogenkämpfer ein Bündnis gebildet, um die derzeitigen Regeln für die Stromkennzeichnung zu ändern. Das bestehende Regelwerk lässt es zu, dass Energieanbieter einen Strommix ausweisen können, der sie grüner erscheinen lässt, als sie eigentlich sind. Selbst ein Stromlieferant, der nur Graustrom im Portfolio hat, kann nach den bestehenden Regularien für 2017 einen Grünstromanteil von bis 46 Prozent ausweisen. Die Krux bei der heutigen Praxis: Die Stromkennzeichnung basiert auf einer Art finanzieller Wälzung für den mit der EEG-Umlage geförderten Ökostrom. Da die Haushalte anders als Industrieunternehmen die volle EEG-Umlage zahlen, wird den Privatkunden-Tarifen ein überproportionaler EEG-Pflichtanteil zugewiesen. Dank dieser Berechnungsmethode kann eine Reihe von Energieversorgern einen Ökostromanteil von annähernd 46 Prozent bei ihrer Stromkennzeichnung ausweisen. Für Christoph Rasch ein Unding: „Die jetzige Stromkennzeichnung bedeutet für Versorger wie uns, die ausschließlich Ökostrom anbieten, dass die nur einen Teil des tatsächlich gelieferten Ökostroms angeben können, was absurd ist.“ LichtBlick hat Anfang November einen vom Hamburg-Institut entwickelten Vorschlag für eine realistische Stromkennzeichnung vorgelegt: Danach sollen künftig bei der Stromkennzeichnung nur noch die Energiemengen ausgewiesen werden, die ein Anbieter tatsächlich für seine Kunden produziert oder einkauft. Diese Idee hat die EU-Kommission in ihren Richtlinienentwurf aber explizit nicht übernommen. Text: Ralph Köpke

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