1. PV-Ausschreibung 2017 – jetzt auch für Dächer

Solarthemen 486. Noch bis zum 1. Februar 2017 können bei der Bundesnetzagentur Gebote für Solarstromanlagen von 750 kW bis 10 MW abgegeben werden.

Nur noch über den Weg der Ausschreibung können ab dem kommenden Jahr Freiflächen- oder Dach-Anlagen ab 750 Kilowatt gefördert werden. Das Ausschreibungsvolumen liegt bei maximal 200 Megawatt. Es gilt das „pay as bid“- Verfahren, d.h. der anzulegende Wert richtet sich nach dem abgegebenen Gebot, nicht nach dem Höchstgebot, das gerade noch zum Zuge kommt. Festgelegt wurde durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz bereits der Höchstwert für Gebote: er liegt am 1. Februar bei 8,91 Cent/kWh. Dieser Höchstwert wird sich ab Februar monatlich je nach dem Zubau an Solarstromanlagen verringern oder erhöhen. Weitere Ausschreibungen für Solarstrom folgen zum 1. Juni und 1. Oktober mit jeweils 200 MW. Nicht an allen Standorten sind PV-Anlagen im Rahmen der Ausschreibung zugelassen. So werden Ackerflächen in der Regel ausgeschlossen. Zu beachten ist auch, dass der Strom aus Solarstromanlagen, die bei Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten haben, nicht zum Eigenverbrauch genutzt werden darf. Dies ist nur bei negativen Börsenpreisen und bei Abregelungen aufgrund von Netzüberlastungen erlaubt. Gleiche Regeln gelten auch für andere Wind- und Biomasseanlagen, deren anzulegender Wert über Ausschreibungen ermittelt wird.

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