Flugsicherung verhindert weiterhin die Windkraftnutzung

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Solarthemen 486. Zwischen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und der Bundesregierung herrscht Uneinigkeit, welcher Radius um Anlagen der Flugsicherung als Tabuzone für Windkraftanlagen gelten soll.

„Konkret verhindert Dobrindt im Umkreis von 15 km um Anlagen der Flugsicherung wie Funkfeuer und Radar pauschal und ohne substanzielle Begründung den Bau von Windenergieanlagen“, sagt Oliver Krischer, der Fraktionsvize von Bündnis 90/Die Grünen. Angesprochen werden mit der Kritik Schutzzonen um Doppler-UKW-Drehfunkfeuer. Hier betrachtet die Deutsche Flugsicherung GmbH einen Radius von 15 Kilometern. Dieser Radius wird bereits seit einigen Jahren diskutiert. Erst 2009 hatte die International Civil Aviation Organization (ICAO) den empfohlenen Radius von 3 auf 15 Kilometer ausgedehnt. Nach Meinung des Bundesverbandes Windenergie (BWE) gibt es dafür keine hinreichend belastbare Begründung. Ende Dezember legte die ICAO eine neue Empfehlung vor. Hier ist nun von einem 10-Kilometer-Radius die Rede. Den fordert Krischer auch in Deutschland zur Grundlage zu machen. Außerhalb der 10 Kilometer solle die DFS nicht prüfen, ob durch Windkraftanlagen die Flugsicherheit beeinträchtigt werde. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hat Krischer um Informationen und Stellungnahmen gebeten. Das Verkehrministerium erklärte im Namen der Bundesregierung, der 15-km-Radius stelle keine Abweichung von den Empfehlungen der ICAO dar. Es stellt sich damit hinter die DFS, die offenbar bei der derzeitigen Praxis bleiben möchte. Nach Aussage des BWE wurden im Jahr Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 2300 MW durch die Schutzbereiche verhindert. Das DFS sagt hingegen, jede geplante Windkraftanlage werde auf Basis einer Einzelfallprüfung beurteilt. Text: Andreas Witt Foto: Robin Schneider/www.fotolia.de

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