Verordnung für Kleinfeuerungsanlagen in Stuttgart

Solarthemen 486. Das Land Baden-Württemberg will im kommenden Jahr eine Verordnung zum Betrieb bzw. Betriebsverbot von Kleinfeuerungsanlagen in Kraft setzen.

Diese Verordnung wird nur das Gemeindegebiet von Stuttgart betreffen. Beim Überschreiten bestimmter Schadstoffwerte können die Behörden ein Betriebsverbot für Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe erlassen. Davon ausgenommen wären Anlagen, die allein für die Beheizung von Gebäuden sorgen, die der Einhaltung des baden-württembergischen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes dienen oder die automatisch beschickt werden (z.B. Pelletsheizungen).

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