Thüringen fördert Neuinvestitionen in Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten

Mit dem Förderprogramm „Solar Invest“ unterstützt das Thüringer Umweltministerium den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und den Einsatz der Solarenergie in den Jahren 2016 und 2017 mit rund 3,4 Millionen Euro.

Durch Mieterstrommodelle sollen erstmals auch Thüringens Mieterinnen und Mieter von der Energiewende profitieren.
Mit dem neuen Förderprogramm „Solar Invest“ reagiert Thüringen auf die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 geänderten Rahmenbedingungen der Energiewende. Das neue Förderprogramm soll neue Impulse für den Klimaschutz und die Nutzung der Sonnenenergie in Thüringen geben. Dadurch werden wichtige lokale Akteure der Energiewende wie Kommunen und kommunale Unternehmen, die Thüringer Wohnungswirtschaft, Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Bürgerenergiegenossenschaften unterstützt.

Förderung von Solarstrom-Eigenverbrauch und Mieterstrommodellen
Mit bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten werden mit „Solar Invest“ Neuinvestitionen in Photovoltaik-Anlagen gefördert, berichtet das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz.
Voraussetzung sei, dass der erzeugte Solarstrom der Eigen- oder Direktversorgung dient und nicht in ein öffentliches Netz eingeleitet wird.

Solarstrom-Speicher für den Eigenverbrauch werden mit bis zu 50 Prozent gefördert
Mit dem gleichen Fördersatz sind Neuinvestitionen, Ersatzinvestitionen in oder die Erweiterung von Stromspeichern und Wärmespeichern (Warmwasser-, Kältespeicher, Power to heat-Anlagen) förderfähig. Investitionen in vorhandene Photovoltaik-Anlagen mit stationären Energiespeichersystemen, die der Speicherung von Strom aus Photovoltaik dienen, werden mit bis zu 50 Prozent gefördert, wenn der Strom selbst verbraucht wird.
Insbesondere Mieterinnen und Mieter von Wohn- oder Gewerbegebäuden waren bislang von den positiven Effekten der Energiewende ausgeschlossen. Deshalb werden mit „Solar Invest“ erstmals Investitionen sowie Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur Realisierung von innovativen Mieterstrommodellen mit bis zu 80 Prozent gefördert.
Die generelle Ausschreibungspflicht des EEG 2017 hebt die Hürden insbesondere für kleine Akteure der Energiewende wie Bürgerenergiegenossenschaften. Bürgerenergiegenossenschaften, die an Ausschreibungen nach dem EEG 2017 teilnehmen wollen, profitieren durch Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien (auch Rechtsberatung) durch das neue Förderprogramm.
Die Antragstellung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank.

05.01.2017 | Quelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz; Bild: maxx-solar & energie GmbH & Co. KG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen