Verfassungsgericht lässt Biogasklagen nicht zu

Solarthemen 487. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen von Biogas-Anlagenbetreibern, die gegen das EEG 2014 auf Bestandsschutz geklagt haben, nicht zur zugelassen.

In den Klagen ging es zum einen um die Neuregelung der Höchstbemessungsleistung in der EEG-Novelle des Jahres 2014. Mit einer anderen Klage sollte die Streichung des so genannten Landschaftspflegebonus als Eingriff in das Eigentumsrecht des Anlagenbetreibers für nichtig erklärt werden. Die Klagen waren vom Verein Nachhaltige Energien e.V., einem eigens gebildeten Zusammenschluss betroffener Biogasbetreiber, unterstützt worden. Das Gesetz lehnte die Zulassung mit ausführlichen Begründungen ab. So sei der Vertrauensschutz für Investitionen, zwar in diesen Fällen zzu berücksichtigen. Dennoch argumentiert das Gericht: „Dieser besondere Vertrauensschutz für Investitionen, die auf der Grundlage einer derartigen Gesetzeslage getätigt wurden, schließt allerdings – gerade wenn sich die Zusage, wie hier, über einen so langen Zeitraum erstreckt – nicht jegliche Randkorrektur der Gewährungsbedin-gungen aus, sofern sie sich auf ein berechtigtes öffentliches Interesse stützen kann und die Garantie im Kern unberührt lässt.“ „Die Ablehnungsentscheidung ist ein völlig falsches Signale für die Akteursvielfalt und Demokratisierung der Energiewende“, sagte demgegenüber Enno Stubbemann, Vorstand von Nachhaltige Energien e.V. Text: Guido Bröer

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