Solarthemen+plus. Seit dem 23. Januar liegt ein Referentenentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, mit dem das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt werden sollen.
Weitergehende Anforderungen im Vergleich mit der gültigen EnEV wären laut dem Referentenentwurf mit dem GEG nicht verbunden. Bei den Niedrigstenergiegebäuden, die in der europäischen Basisrichtlinie als „nearly zero emission buildings“ bezeichnet werden, kann das Gesetz wohl eher als ein Rückschritt gesehen werden. Bei öffentlichen Gebäuden soll der ansonsten geltende Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf ab dem 1. Januar 2019 um mindestens 26 Prozent unterschritten werden. Ein redaktioneller Fehler im Gesetzentwurf steckt wohl in der Formulierung, die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz sollten um mindestens 12 Prozent „unterschritten“ werden. Im Ergebnis sollen die öffentlichen Gebäude dem KfW-55-Standard entsprechen. Die Vorschriften für erneuerbare Energien wurden aus dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz weitgehend übernommen. Hinzu gekommen ist, dass auch aus dem Gasnetz bezogenes Biomethan dazu beiträgt, die gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können. Im Gebäudebestand soll es weiterhin keine bundesgesetzliche Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien geben. Referentenentwurf Gebäudeenergiesetz_2017_1_23.pdf Text:Andreas Witt