Solarthemen+plus.In dieser Woche hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zum Mieterstrom veröffentlicht. Fazit: Viele potenzielle Mieterstromprojekte sind derzeit nicht rentabel. Doch die teilweise Befreiung von der EEG-Umlage ist nach Aussage der Gutachter Marcus Koepp von der Prognos AG und Heidrun Schalle von Boos Hummel & Wegerich keine geeignete Lösung. Stattdessen sollten die Betreiber von Mieter-Solarstromanlagen zusätzlich eine Vergütung erhalten. Dafür spreche auch, dass Mieterstrom, der aus KWK-Anlagen stammt, in ähnlicher Weise bezuschusst werde.
Regierung befürwortet Gutachter-Vorschlag Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministrium, erklärt zu dem Gutachten: „Jetzt haben wir eine gute Grundlage für die Ausgestaltung einer zukünftigen Förderung.“ Die Koalition habe sich vorgenommen, Mieter stärker bei der Umsetzung der Energiewende einzubeziehen. Doch offenbar hat das Wirtschaftsministerium Bedenken, Mieterstrom ebenso wie Eigenstrom von der EEG-Umlage zu entlasten. Für die Gutachter spielt auch eine Rolle, dass im EEG der Grundsatz der Personenidentität verankert sei. Nur wenn dieselbe Person, die den Strom produziert, ihn auch nutze, könne daher von der EEG-Umlage abgesehen werden. Mieterstromprojekte können unter den jetzigen Bedingungen kaum realisiert werden, auch wenn eine Reihe von Steuern und Abgaben nicht gezahlt werden muss. Die Marge ist sehr knapp. So würde bereits die Erhebung der Stromsteuer die Projekte gefährden. „Bei einer – auch anteiligen – Belastung des Mieterstroms mit der Stromsteuer ist davon auszugehen, dass heute bestehende Mieterstrommodelle – bei rein wirtschaftlicher Betrachtung – unter große wirtschaftlicheSchwierigkeiten geraten und ggf. sogar aufgegeben werden“, so die Studie. Fraktionen offenbar zustimmungsbereit Das BMWi hat sich die Vorschläge bereits zu eigen gemacht und mit den Regierungsfraktionen diskutiert. Schon in der nächsten Woche kann sich klären, ob SPD und Union den Vorschlägen folgen. Diese sind jetzt noch in internen Beratungen. Die Vergütung könnte im Bereich von etwa 4 Cent je Kilowattstunde liegen, soll aber auch nach Anlagengröße und weiteren Bedingungen variiert werden. Das neue Modell würde eine erneute Novellierung des EEG erforderlich machen, denn von der Verordnungsermächtigung im EEG wird es nicht gedeckt. In der Branche stößt die neue Idee auf ein geteiltes Echo. Tim Loppe von der Naturstrom AG sagt, das Modell könne eine Lösung für Mieterstromprojekte sein. Doch man befürchte, dass das Thema aufgrund der erforderlichen Novellierung verschleppt werden könne. Tim Meyer, der sich bei der Naturstrom AG als Geschäftsbereichsleiter Dezentrale Energieversorgung um Mieterstrom-Projekte kümmert, sagt zur Studie: „Gut so, denn jetzt hat es auch das BMWi schwarz auf weiß: Das Potenzial für Mieterstrom ist enorm. Nur wird es kaum gehoben, da Mieterstrom gegenüber dem solaren Eigenverbrauch immer noch benachteiligt ist.“ Das BMWi sei gefordert, „seine zögerliche Haltung aufzugeben und einen Zahn zuzulegen.“ Das Bündnis Bürgerenergie steht dem neuen Vorschlag skeptisch gegenüber. René Mono, der Vorstandsvorsitzende des Bündnisses erklärt: „Eine 1:1-Umsetzung der Verordnungsermächtigung für Mieterstrom aus dem EEG ist der beste Weg, um Mieterstrom zum dringend notwendigen Erfolg zu führen.“ Die Studie „Mieterstrom – Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen“ kann auf der Internetseitte des BMWi heruntergeladen werden: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/schlussbericht-mieterstrom.pdf?__blob=publicationFile&v=6 Text:Andreas Witt Foto: Herbert Stolz, NaBau eG/Naturstrom