Photovoltaik-Freiflächenöffnungsverordnung: Frist der Verbändeanhörung in Baden-Württemberg endet am 31.01.2017

Die in Baden-Württemberg geplante Verordnung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten verfolgt das Ziel, bei den Solar-Ausschreibungen von der engen Flächenkulisse des Bundes im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abzuweichen.

Künftig sollen auch Gebote für neue Solarparks auf Acker- und Grünlandflächen in so genannten benachteiligten Gebieten ermöglicht werden.
Betroffene Verbände können ihre Stellungnahme zur geplanten Verordnung bis Dienstag, 31. Januar 2017, per E-Mail oder per Post an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, abgeben.
Der Ministerrat hatte am 20. Dezember 2016 den Entwurf der Verordnung der Landesregierung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Baden-Württemberg (Freiflächenöffnungsverordnung – FFÖ-VO) zur Anhörung freigegeben.
Nach aktuellem Zeitplan könnte die Verordnung Ende März 2017 in Kraft treten.
Kontaktadresse: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Postfach 103439, 70029 Stuttgart. poststelle@um.bwl.de

31.01.2017 | Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg; Bild: EnBW Energie Baden-Württemberg AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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