Halden sollen den Erneuerbaren gehören
Solarthemen 488. Am 8. Februar ist der neue Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten, der auch einige Vorgaben für die Nutzung erneuerbarer Energien macht.
Der Entscheidung ist ein mehrjähriger Diskussionsprozess mit Bürgerbeteiligung vorausgegangen. Laut Landesentwicklungsplan sind nun in den regional festgelegten Planungsflächen bzw. Regierungsbezirken Mindestflächen für die Windkraftnutzung vorgesehen. Zum bevorzugten Platz für erneuerbare Energien sollen in NRW allerdings Halden und Deponien werden. Sie seien Bestandteil der „industriell-anthropogen geprägten Kulturlandschaft“ und die Nutzung durch erneuerbare Energien stelle eine Fortentwicklung der Kulturlandschaft dar. Dabei würden Tourismus und Naherholung sowie das Landschaftsbild die Nutzung durch erneuerbare Energien nicht grundsätzlich ausschließen. Lediglich bei Halden und Deponien, die kulturell genutzt werden, soll der Vorrang für Erneuerbare nicht gelten. Einschränken will die Landesregierung den Bau von Solaranlagen auf Freiflächen. Die Errichtung auf baulichen Anlagen sei dem vorzuziehen. Ausgenommen hiervon sind laut Landesentwicklungplan allerdings Freiflächen-Solarenergieanlagen, „wenn der Standort mit der Schutz- und Nutzfunktion der jeweiligen Festlegung im Regionalplan vereinbar ist und es sich um die Wiedernutzung von gewerblichen, bergbaulichen, verkehrlichen oder wohnungsbaulichen Brachflächen oder baulich geprägten militärischen Konversionsflächen, Aufschüttungen oder Standorte entlang von Bundesfernstraßen oder Schienenwegen mit überregionaler Bedeutung handelt“. Text: Andreas Witt
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