Kritik an Wärmegesetz in Baden-Württemberg

Solarthemen 488. Der Bundesverband der Deutschen Hei­zungs­industrie (BDH) sieht zurückgehende Heizungsinstallationen in Baden-Württemberg als Beleg für seine grundsätzliche Kritik am Wärmegesetz des Landes. Dessen Umweltminister Franz Untersteller weist die Kritik zurück.

Der BDH spricht sich bereits seit sehr vielen Jahren gegen Nutzungspflichten von erneuerbaren Energien vor allem bei Bestandsgebäuden aus. Baden-Württemberg hatte solche Pflichten 2008 mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) unter der Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) eingeführt. 2015 wurde es novelliert. Nach einer Hochrechnung des BDH soll nun der Heizungsmarkt 2016 in Folge der Novellierung des Wärmegesetzes gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozent geschrumpft sein. BDH-Präsident Manfred Greis sagt: „Nutzungspflichten qua Ordnungsrecht im Bestand im Falle von Bestandssanierungen wirken kontraproduktiv und zementieren den seit Jahren anhaltenden Mo­der­ni­- sierungsstau.“ Untersteller weist die Kritik zurück. Er hält sie für „voreilig und einseitig“. Die Datenbasis, auf die sich der BDH stütze, sei zu dünn, um damit die Wirkungslosigkeit des EWärmeG zu begründen. Der BDH mache seit Jahren Lobbyarbeit gegen das Gesetz, so Untersteller: „Um belastbare Aussagen treffen zu können, braucht es aber eine vernünftige Evaluation des EWärmeG. Die haben wir gerade in Auftrag gegeben und bevor sie fertig ist, ist alle Kritik vor allem Stimmungsmache.“ Text: Andreas Witt

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