Stillstand bei Gebäuden per Gesetz

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Solarthemen 488.An das Gebäudeenergiegesetz wurden große Hoffnungen für eine energetische Modernisierung und den Einsatz erneuerbarer Energien geknüpft. Diese werden sich wohl nicht erfüllen. Der Kabinettsbeschluss wurde in dieser Woche verschoben.

Die Regierung hatte zunächst geplant, den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes am gestrigen Mittwoch zu verabschieden, nachdem bis Anfang Februar die Verbände Gelegenheit hatten, zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Wie die Solarthemen aus dem Bundesumweltministerium erfuhren, konnte der Termin jedoch nicht gehalten werden, weil das Justizministerium noch einige Formalia in den Entwurf einarbeiten wolle. Der Gesetzentwurf muss vom Kabinett bis spätestens Ende März beschlossen werden, wenn er noch in dieser Legislaturperiode nach den Beratungen im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Kein großer Fortschritt Mit dem Gebäudeenergiegesetz sollen das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt werden. Die Chancen zur Vereinfachung seien aber völlig ungenutzt geblieben, moniert Ulf Sieberg, Referent für Erneuerbare Wärmepolitik und -wirtschaft des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Teils stelle der Gesetzentwurf für die erneuerbaren Energien sogar einen Rückschritt gegenüber dem bislang geltenden EEWärmeG dar. So wolle die Bundesregierung die zusätzlichen Effizienzanforderungen an die Gebäudehülle, die als Ersatzmaßnahme anstelle des Einsatzes erneuerbarer Energien anerkannt werden können, sogar von 15 auf 10 Prozent zurückschrauben. Vom Gebäudeenergiegesetz könnte eine wesentlich größere Signalwirkung ausgehen, wie sie nach den Klimabeschlüssen in Paris auch zu erwarten gewesen sei, sagt Sieberg. So könnte das Referenzgebäude anders definiert werden. „Die Definition eines neuen, baubaren Referenzgebäudes mit erneuerbarer Referenztechnik und ein gleichzeitig höherer Pflichtanteil erneuerbarer Energien hätte die Chance eröffnet, detaillierte Regelungen für den Einsatz erneuerbarer Energien (§§36 bis 46) zu streichen und damit das Gesetz maßgeblich zu vereinfachen“, erklärt der BEE in seiner Stellungnahme. Ein Schub für erneuerbare Energien werde vom Gebäudeenergiegesetz so nicht ausgehen können, bilanziert Sieberg. Anderen Verbänden und Teilen der CDU geht der Entwurf des Gesetzes aber schon zu weit. Bislang enthält der Gesetzentwurf noch eine Öffnungsklausel, die es den Bundesländern ermöglichen würde, für Bestandsgebäude weitergehende Anforderungen zu definieren und den Einsatz erneuerbarer Energien vorzuschreiben. Jedoch fordert die von der Deutschen Energie-Agentur koordinierte Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea), auf eine bundesweit einheitliche Regelung hinzuwirken. Gleichzeitig spricht sich die geea vorsorglich gegen ordnungsrechtliche Verpflichtungen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand aus. Bislang sind solche im Referentenentwurf nicht vorgesehen. Text: Andreas Witt, Guido Bröer Foto: mitifoto – Fotolia

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