PV-Zölle bleiben zunächst für 18 Monate

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SolarthemenPlus 3.3.2017. Nach Entscheidungen von EU Gremien werden die Mindestpreise und Zölle auf chinesische Solarmodule zu­nächst um weitere 18 Monate verlängert. Mit der Entscheidung dieser Woche, die ab dem morgigen Samstag in Kraft tritt, beendet die EU-Kommission die Debatte um die Verlängerung der Anti-Dumping- und der Anti-Subventionsmaßnahmen gegen chinesische Hersteller kristalliner Solarzellen und -module.

Künftig soll durch eine Veröffentlichung der Mindestpreise eine Umgehung der Einfuhrregeln erschwert werden. Die EU-Kommission leitet jetzt eine Zwischenuntersuchung ein. Diese hat zum Ziel, in einem halben Jahr allgemeine Mindestpreise, die bislang nur auf geheimen Vereinbarungen mit den Herstellern basierten, erstmals zu veröffentlichen. Sie spricht in ihrer Entscheidung von einem geplanten stufenweisen „Fade Out“ der Anti-Dumping und Anti-Subventionsmaßnahmen. Rückendeckung für ihre Entscheidung zur Verlängerung der Maßnahmen erhielt die Kommission durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichts in Luxemburg. Dieses hatte am 28. Februar in seinem Urteil Klagen der chinesischen Modulhersteller JingAo, Yingli und Canadian Solar, gegen die europäischen Handelsmaßnahmen abgewiesen und sämtliche vom Europäischen Rat festgelegten Zölle bestätigt. Für die von europäischen Solarherstellern getragene und von der SolarWorld AG angeführte Initiative EU-Prosun bedeuten die Entscheidungen aus Brüssel und Luxemburg einen Erfolg auf ganzer Linie. Milan Nitschke, der Präsident von EU Prosun begrüßt vor allem, dass die Mindestpreise künftig öffentlich gemacht werden sollen und die Zollbehörden damit erstmals die Möglichkeit bekämen, Verstöße gegen die Mindestpreisregelungen für Importe aus China wirklich zu kontrollieren und zu ahnden. Über das künftige Verfahren hat die EU-Kommission zwar noch nicht entschieden. Sie hat aber angedeutet, dass Antidumpingmaßnahmen den geänderten Umständen „möglicherweise in Form eines variablen Zolls, der auf einem Mindesteinfuhrpreis für alle Einfuhren der zu überprüfenden Ware beruht, besser gerecht werden“. Weiter heißt es in der Bekanntmachung: „Ein derartiger Mindesteinfuhrpreis würde regelmäßig angepasst, damit die weitere technische Entwicklung und künftige Effizienzsteigerungen in der Solarbranche berücksichtigt werden.“ Nitschke glaubt nicht, dass das Preisniveau für PV-Anlagen sich nach der Brüsseler Entscheidung deutlich verändern werde: „Wir haben derzeit einen Rekord-Niedrigpreis wegen der gewaltigen Lagerbestände. Der liegt wesentlich unterhalb der Mindest-Einfuhrpreise. Aber die Mindestpreisregelungen haben während der vergangenen Jahre zumindest verhindert, dass der Preis ins Bodenlose fiel. Darum geht es auch künftig.“ Demgegenüber versucht auch die Solar Alliance for Europe (SAFE), die sich als Lobbyorganisation für die Abschaffung der europäischen Anti-Dumpingmaßnahmen stark gemacht hatte, den jüngsten Entscheidungen Positives abzugewinnen. SAFE-Sprecher Holger Krawinkel vom Energieversorger MVV kommentierte heute: „Zwar hat die EU-Kommission die Chance vertan, den europäischen Solarmarkt preislich sofort wieder auf Weltniveau zu bringen und die Nachfrage umgehend zu beleben. Aber dennoch ist das Ende dieses unleidigen Handelskonflikts abzusehen. Zölle und Mindestpreis für chinesische Solarmodule und Solarzellen laufen definitiv im September 2018 aus und das Preisniveau wird voraussichtlich ab September dieses Jahres schrittweise angepasst.“ Für Nitschke ist das Ende der Anti-Dumping-Maßnahmen im September 2018 noch nicht endgültig ausgemacht. Ihm, der als Kommunikationschef in Diensten der SolarWorld AG steht, ist nun vor allem wichtig, dass die Debatte um angeblich zu hohe PV-Preise aufhörte, die durch die Gegner der Dumpingmaßnahen zu verantworten sei und die sich tief ins Bewußtsein potenzieller Käufer eingegraben habe. Die Photovoltaikpreise seien dadurch unnötig schlecht geredet worden. Text: Guido Bröer Foto: kalpis – Fotolia.com

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