Bundesnetzagentur verlängert Meldefrist

Solarthemen+Plus 3.3.2017. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die per EEG auf den 28. Februar festgelegte Deadline für die Mitteilungs­pflicht zum Eigenverbrauch um einen Monat verlängert.

„Meldungen mit der gesetzlichen Frist 28. Februar, die bis zum 31. März eingehen, werden als nicht verspätet angesehen“, schreibt die BNetzA auf ihrer Homepage. Sie begründet den Schritt mit Engpässen bei der Bearbeitung von Anfragen über Ihre Telefonhotline und per E-Mail. Der Hinweis betriff vor allem potenzielle Eigenverbraucher von Regenerativstrom. Sofern die Anlage mehr als 1 kW leistet – bzw. im Falle von PV-Anlagen 7 kW – sind die Betreiber nach § 76 EEG zur Meldung bei der Bundesnetzagentur verpflichtet, ob ihre Anlage geeignet ist, Strom zum Eigenverbrauch zu erzeugen und wie viel sie im Vorjahr an selbsterzeugtem Strom selbst verbraucht haben. Wer sich nicht daran hält, und den Stichtag versäumt, dem droht eine um 20 Prozent erhöhte EEG-Umlage. Nach § 74 a EEG bestehen zum 28.Februar zugleich Meldepflichten bei den Netzbetreibern. Dass auch für diese eine Karenzzeit gewährt werden könnte, ist der Mitteilung der Bundesnetzagentur nicht zu entnehmen. gb

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