Länder öffnen mehr Flächen für PV-Anlagen

Solarthemen 489. Am 7. März haben sowohl die bayerische als auch die baden-württembergische Landesregierung Verordnungen beschlossen, die die Installation von PV-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten ermöglichen sollen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz lässt solche Flächen im Rahmen der Ausschreibungen nur zu, wenn die Länder eine Öffnungsklausel im Gesetz nutzen und entsprechende Verordnungen erlassen. Die Freiflächenöffnungsverordnung von Baden-Württemberg öffnet rund 900000 Hektar in benachteiligten Gebieten für die Photovoltaik; das in sind etwa zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Maximal, so Umweltminister Franz Untersteller, seien aber nur 200 Hektar pro Jahr zur PV-Nutzung beziehungsweise ein Ausbau um 100 MW vorgesehen. Zudem hängt es von der konkreten Bauleitplanung der zuständigen Kommune ab, ob sich eine Anlage an der Ausschreibung beteiligen kann. Bayerns Energieministerin Ilse Aigner sagt, mit der bayeriscchen Verordnung solle die Voraussetzung geschaffen werden, dass sich PV-Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen könnten. Sonst würden geeignete und kostengünstige Flächen unter dieser Kulisse in Bayern mittlerweile knapp. Text: Andreas Witt

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