Weiterbetrieb von WKA nach 2021 schwierig

Foto: Guido Bröer
Solarthemen 489. Eine Studie der Deutschen Windguard GmbH zeigt auf, dass Betreiber von Windkraftanlagen, die ab 2021 keine EEG-Vergütung mehr erhalten, nicht damit rechnen können, die Kosten für den Weiterbetrieb erwirtschaften zu können.

Als Kostenbestandteile nennen die Windkraftexperten die Weiterbetriebsinvestition sowie die eigentlichen Betriebskosten. Erforderlich sei zudem ein wirtschaftlicher Anreiz für den Betreiber. Bei allen Kostenpositionen sei von einer großen Bandbreite auszugehen. Die Grundinvestitionen für zum Beispiel technische Gutachten liegen zwischen 0,1 und 1,o2 Cent/kWh in den ersten Jahren. Dauerhaft müsse mit Betriebskosten zwischen 1,81 und 3,67 Cent/kWh bei den 600 bis 1500 kW starken Windkraftanlagen gerechnet werden. Diesen Kosten stünden aufgrund der geringen Strompreise an der Börse keine gesicherten Einnahmen sowie sogar das Risiko der Abregelung gegenüber – dabei steht eine finanzielle Entschädigung nur Anlagen zu, die über das EEG gefördert werden. Seit Anfang 2013 hätten die monatlichen Durchschnittswerte an der Strombörse EEX unter 4 Cent und von Januar bis September 2016 sogar nur bei 2,3 Cent gelegen. Relevant ist der Weiterbetrieb vor allem dort, wo ein Repowering nicht in Frage kommt. Insgesamt würden rund 6000 Anlagen aus der EEG-Förderung herausfallen. In Auftrag gegeben hat die Studie die Naturstrom AG in Kooperation mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH). „Gehen die Altanlagen massenweise vom Netz, wird die Energiewende um Jahre zurückgeworfen“, meint Oliver Hummel, Vorstand der Naturstrom AG. „Die nächste Bundesregierung muss den Kohleausstieg beschleunigen, um die Energiewende abzusichern“, fordert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Funktionsfähige und kostengünstige Stromerzeugungsanlagen aus regenerativen Quellen dürfen nicht ohne Not abgeschaltet werden, solange die Klimaziele noch in weiter Ferne liegen.“ Alte Windkraftanlagen stellten einen volkswirtschaftlichen Wert dar. Es sei nicht sinnvoll, wenn diese nicht weiter betrieben werden könnten, sagt Reiner Priggen, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW): „Sofern die Bundesregierung nicht gewillt ist, durch einen fairen CO2-Mindestpreis die Börsenstrompreise auf ein angemessenes Kostenniveau zu heben, braucht es dringend Regelungen, die den Weiterbetrieb dieser Anlagen nach 2021 ermöglichen.“ Wichtig sei eine zeitnahe Lösung, denn schon heute stünden Betreiber vor wichtigen Investitionsentscheidungen im Zusammenhang mit einem möglichen Weiterbetrieb ihrer Windenergieanlagen. Text: Andreas Witt

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