EUROSOLAR: Entwurf zum Mieterstromgesetz schafft neue Probleme statt Lösungen

Mit einem Entwurf für ein Mieterstromgesetz sorgt das Bundeswirtschaftsministerium für Verstimmung bei EUROSOLAR Deutschland (Bonn).

Bereits seit langem sei deutlich, dass Mieter bisher nicht in gleichem Maße an der Energiewende partizipieren könnten, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies drastisch erschwerten, so der Verein. Auch in der letzten Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sei dieser Missstand nicht behoben worden.
„Anstatt einer Verordnung plant das BMWi nun, ein Artikelgesetz zum Mieterstrom mit der Begründung, eine direkte Förderung wäre zielgenauer und würde angebliche Überrenditen bei größeren Projekten verhindern. Sollte der vorliegende Entwurf in dieser Form jedoch Gesetz werden, würden Mieterstromprojekte noch stärker durch bürokratische Hemmnisse erschwert, obwohl ein sogenannter Mieterstromzuschlag die finanzielle Rentabilität erhöhen soll“, kritisiert EUROSOLAR. Die bürokratischen Hürden führten dazu, dass, wenn überhaupt, nur die größeren Immobiliengesellschaften Mieterstrom anbieten werden. Das Gesetz gehe damit an dem größten Teil des privaten Immobilienmarktes und den Mietern vorbei.

EUROSOLAR: Mieterstromgesetz geht an den Anforderungen der Praxis vorbei
EUROSOLAR kritisiert insbesondere, dass die Anforderungen an Abrechnungs-, Mess-, Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie die Begrenzung von Mieterstrommodellen auf einzelne Gebäude an den Anforderungen der Praxis vorbeigehen. Begrüßt wird zwar die Ankündigung einer Klärung steuerrechtlicher Hindernisse, die bisher etwa Wohnungsbaugesellschaften davon abhält, in solche Projekte zu investieren. Allerdings ist dazu die Zustimmung des Bundesfinanzministeriums unerlässlich, die bislang noch fehlt. Darüber hinaus kritisiert der Verein die Deckelung auf 500 Megawatt pro Kalenderjahr. „Jede Form einer solchen Deckelung erschwert die Planbarkeit und erhöht somit die Unsicherheit auf Seiten der Kommunen, Stadtwerke, Wohnungsbaugesellschaften und der Vermieter“, heißt es in der Pressemitteilung.
„Gerade in Mietshäusern, aber auch in Nachbarschaften und Quartieren könnte ein riesiges Potenzial für eine schnelle Energiewende besonders günstig und sozial gerecht erschlossen werden“, sagt der Vorsitzende von EUROSOLAR Deutschland, Dr. Axel Berg. „Der vorliegende Gesetzentwurf beseitigt jedoch kaum Hindernisse, sondern er schafft vielmehr neue Schwierigkeiten und bürokratische Hemmnisse. Auch hier zeigt sich die dringende Notwendigkeit der von EUROSOLAR geforderten Neuen Energiemarktordnung (NEMO).“

 
31.03.2017 | Quelle: EUROSOLAR e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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