Mindestimportpreise bleiben gleich

Solarthemen 490.Es wird in den kommenden Monaten nicht zu einer Absenkung der Mindestimportprei­se für Solarmodule und -zellen aus China und weiteren Ländern kommen.

Dies hat die Kommission der Europäischen Union am 31. März im ihrem Amtsblatt bekannt gegeben. Mit einer solchen Absenkung war nach Verlängerung der Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle gerechnet worden. So hatte auch Milan Nitzschke, der Präsident von EU ProSun, gegenüber den Solarthemen eine solche Erwartung geäußert. EU ProSun hatte sich für die Fortführung der Zölle eingesetzt. Parallel zu den Zöllen wird auch die Vereinbarung der Europäischen Union mit chinesischen Herstellern zu Mindestimportpreisen und Maximalmengen fortgeführt. Es sind nun die chinesischen Hersteller in Kooperation mit der Chinesischen Handelskammer für die Ein- und Ausfuhr von Maschinen und Elektronikerzeugnissen (CCCME), die mit dem Vorschlag an die EU-Kommission herangetreten waren, die Mindestimportpreise für die Dauer der Interimsüberprüfung beizubehalten. Diesem Vorschlag hat sich die Kommission angeschlossen. Anfang März dieses Jahres hatte die Kommission bekannt gegeben, das derzeitige Verfahren mit Mindestimportpreisen überprüfen zu wollen. Es gebe Anhaltspunkte, dass die Maßnahmen nicht mehr angemessen seien, so die Kommission. Die Untersuchung soll sechs bis maximal neun Monate dauern. Während dieser Zeit wird es nun bei den derzeitigen Mindesteinfuhrpreisen bleiben. Ein Grund für die Überprüfung ist auch, dass einige chinesische Unternehmen die Vereinbarung entweder selbst aufgekündigt haben oder von der Kommission aufgrund von Verstößen ausgeschlossen wurden. Text: Andreas Witt

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