Photovoltaik und Wind bei Ausschreibungen im Sparring

Solarthemen 490.Die Bundesregierung bereitet die im neuen EEG angelegten gemeinsamen Ausschreibungen für Wind- und Solarparks vor. Die Branche und auch das Bundeswirtschaftsministerium zeigen sich von diesem Anliegen der EU-Kommission wenig begeistert.

Im Vergleich zu manch anderer Verordnungsermächtigung, die mit dem EEG2017 auf die To-do-Liste der Bundesregierung befördert wurde, ist die Verordnung nach § 88c für gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen schon weit gediehen. Eckpunkte für die gemeinsamen Ausschreibungen hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) inzwischen vorgestellt. Mit einem Verordnungsentwurf ist laut Solarthemen-Recherchen kurz nach Ostern zu rechnen. Von den betroffenen Branchen im Bereich Wind- und Photovoltaik wird das Vorhaben argwöhnisch begleitet, welches auch vom Ministerium nur auf besonderen Wunsch der EU-Kommission bearbeitet wird. „Ungeeignetes Instrument“ Bislang haben sich die Branchenverbände zu den Eckpunkten des Ministeriums zwar noch nicht offiziell geäußert. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie, Wolfram Axthelm, lässt allerdings keinen Zweifel daran, was sie von der eingeschlagenen Richtung halten: „Vor dem Hintergrund der regionalen Verteilung und Nutzung aller erneuerbare-Energien-Technologien halten wir technologieoffene Ausschreibungen für ein ungeeignetes Instrument. Sowohl Wind als auch die Solarenergie müssen in ihren Potenzialen voll ausgeschöpft und nicht durch direkte Konkurrenz ausgebremst werden.“ Um unmittelbare Auswirkungen der Konkurrenz zu vermeiden, sollen zwar in der Pilotphase von 2018 bis 2020 die in gemeinsamen Ausschreibungen bezuschlagten Ausbaumengen bei den techno­lo­giespezifischen Ausschreibungen verrechnet werden, so dass sich die jeweilige Gesamtmenge bei WInd und Solar nicht verändert. Gleichwohl ist klar, wohin die EU-Kommission die Mitgliedsländer schiebt: Statt den dezentralen Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch anzustreben, soll langfristig auf dem europäischen Binnenmarkt billiger Solarstrom aus Spanien mit Windstrom aus der Nordsee konkurrieren. Pilotcharakter Das BMWi betont demgegenüber seinen Vorbehalt: „Das Pilotvorhaben bedeutet nicht, dass die gemeinsamen Ausschreibungen auch nach dem Jahr 2020 fortgeführt werden sollen. Das Bundeswirtschaftsministerium hält nach wie vor technologiespezifische Ausschreibungen für vorzugswürdig.“ Die BMWi-Pläne sehen vor, dass sich die Verteilung zwischen Wind- und Solarparks innerhalb der Ausschreibungen nicht frei nach dem Preis ergeben soll, sondern sich auch an der jeweiligen Situation des Netzes orientiert. So soll in den von der Bundesnetzagentur definierten norddeutschen „Netzausbaugebieten“, wo der Windkraftzubau in den nächsten Jahren besonders gedrosselt wird, dies auch für den Windanteil gemeinsamer Ausschreibungen gelten. Andererseits sollen über die Verordnung erstmals auch auf Verteilnetzebene bundesweit „Netzausbaugebiete“ definiert werden. Kann im Verteilnetz eines Landkreises bereits mehr Solar- oder Windstrom erzeugt werden, als dort maximal verbraucht wird, so soll der Zubau durch einen Gebotsaufschlag erschwert werden. Wegen der geringen Gleichzeitigkeit der Erzeugung soll es aber in einem winddominierten Landkreis möglich bleiben, in gemeinsamen Ausschreibungen PV-Anlagen zu platzieren und umgekehrt. Text: Guido Bröer  

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