Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt

Die Bundesnetzagentur ermittelt im Hochhaus am Tulpenfeld in Bonn die Zahlen des Solarstrom-Ausbaus.
Die an die Bundesnetzagentur gemeldete Leistung neuer Solastromanlagen ist in den vergangenen Monaten leicht gestiegen. Daher sind die Fördersätze für Anlagen, die jetzt in Betrieb gehen, gesunken.


Bei kleinen Photovoltaikanlagen bis 10 Kilowatt Leistung, die im Mai  2017 in Betrieb gehen. reduziert sich die feste Einspeisevergütung von 12,30 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) auf 12,27 ct/kWh. In den Monaten Juni und Juli sinkt die Förderung jeweils um 0,25 Prozent.

Die Förderdegression ist abhängig vom Zubau neuer Solarstromanlagen. Entscheidend hierfür ist der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. Im jetzt maßgeblichen Zeitraum lag der auf ein Jahr hochgerechnete Brutto-Zubau bei etwa 2.149 Megawatt. Jochen Hohmann, der Präsident der Bundesnetzagentur, betont, damit habe der „Zubau von Photovoltaik-Anlagen unterhalb des Ausbaupfads“ gelegen. Das Ziel sind 2.500 Megawatt.

Im März 2017 wurden Solarstromanlagen mit insgesamt 111,084 MW an die Bundesnetzagentur gemeldet. Enthalten sind darin Freiflächenanlagen mit 8,75 MW, die nicht an das spezielle PV-Anlagenregister sondern das allgemeine Anlagenregister für erneuerbare Energien gemeldet werden müssen.

Die insgesamt in Deutschland registrierte Leistung der PV-Anlagen stieg bis Ende März auf 41,547 MW.

Im Rahmen der Berechnung der Vergütungssätze werden die in den Monaten Oktober 2016 bis März 2017 gemeldeten Zahlen berücksichtigt. Hierin sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen und Korrekturen von Anlagendaten enthalten.

Die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Zahlen zum Anlagenregister finden Sie hier.
03.05.2017 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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