Neue Einspeisetarife in Frankreich

Solarthemen 491. Die Europäische Kommission hat drei Regelungen zur Förderung der Stromerzeugung in kleinen Onshore-Windkraft-, Photovoltaik- und Klärgasanlagen in Frankreich nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Dies soll die Voraussetzung für eine um 17 Gigawatt gesteigerte Ökostromkapazität in Frankreich schaffen. Für die Onshore-Windkraft soll die Förderung pro Jahr bei einer Milliarde Euro liegen. Für Solarstrom wären es rund 190 Millionen Euro. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Frankreich seine Zielvorgabe erreicht, im Jahr 2020 mindestens 23 Prozent seines Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken. Betreibern kleiner Onshore-Windkraftparks mit weniger als 6 Anlagen mit je maximal 3 MW soll ein Aufschlag auf den Marktpreis gezahlt werden. Kleine Solarstromanlagen auf Gebäuden mit maximal 100 kW sollen 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung erhalten. Frankreich geht davon aus, dass im Rahmen dieser Maßnahme 2,1 Gigawatt an Solarstromkapazitäten bereitgestellt werden können. Die Kommission hat alle drei Regelungen nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft. Sie ergänzen bereits genehmigte Regelungen für kleine Biogasanlagen und kleine Wasserkraftwerke. Text: Andreas Witt

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