EEG versus KfW-Förderung für Effizienzhäuser

Solarthemen+plus. Noch ist offen, ob die kommende Vergütung für Mieterstrom zusätzlich zur Förderung der KfW Bank für Energieeffizienzhäuser in Anspruch genommen werden kann.

Ralf Preußer von der KfW erklärte gegenüber den Solarthemen, zur Antragstellung seien die dann geltenden Merkblätter maßgeblich. Anpassungen erfolgten in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Derzeit kann in den Merkblättern das Thema Mieterstrom noch nicht enthalten sein. Momentan können aber die Förderung für KfW-Effizienzhäuser und durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht gemeinsam in Anspruch genommen werden. Der Strom darf nur selbstgenutzt oder unabhängig vom EEG vermarktet werden. Wird allerdings eine PV-Anlage nicht über das KfW-Programm finanziert oder bezuschusst, kann der Betreiber das EEG nutzen. „Es besteht eine Wahlrecht, welche Förderung für die Stromerzeugungsanlage in Anspruch genommen wird“, sagt Preußer. Text: Andreas Witt

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