Mieterstromgesetz im Parlament

Solarthemen 492. Der Bundesrat fordert eine Ausweitung der von der Bundesregierung geplanten Regelungen für Photovoltaik-Mieterstrom. Im Bundestag soll das Gesetz innerhalb der kommenden beiden Wochen verabschiedet werden. regelungen, die die Bundesregierung.

Die Länderkammer begrüßt die geplante Förderung von Mieterstromprojekten in ihrem Beschluss vom 2. Juni ausdrücklich. Allerdings fordert sie wesentliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett Ende April beschlossen hat, nach­­dem der Inhalt zwischen CDU/CSU und SPD abgestimmt worden war. Mit ihrem ersten Änderungswunsch möch­te die Länderkammer nicht akzeptieren dass Mieterstrom laut Gesetzentwurf ausschließlich in demselben Gebäude geliefert werden kann, auf oder an dem die Solaranlage montiert ist. „Diese einschränkende Bindung ausschließlich an ein Wohngebäude verkennt wesentliche Ausbau- und Kostenreduktionspotenziale“, heißt es in der Begründung. Unmittelbare räumliche Nähe Vielmehr soll laut dem Änderungsantrag der Länder auch eine Lieferung „in unmittelbarer räumlicher Nähe“ möglich sein, solange kein öffentliches Netz genutzt werde. Damit würden Quartiersversorgungen und Mieterstromlieferungen innerhalb großer Wohnkomplexe grundsätzlich möglich. Auch soll laut Bundesrat eine Installation der PV-Anlagen auf Nebengebäuden möglich sein, die keine Wohngebäude sind. Mit der jetzigen Regelung des Gesetzentwurfes, so die Argumentation der Länder, werde die Möglichkeit zur Nutzung von Mieterstrommodellen unnötig eingeschränkt und Mieter entsprechend ausgeschlossen, nur weil sie nicht unter einem geeigneten Dach wohnten. Ein weiterer Änderungswunsch des Bundesrates betrifft die im Gesetzentwurf eingebauten Deckel. Die Beschränkung einer Photovoltaik-Mieterstromanlage auf maximal 100 Kilowatt Generatorleistung soll auf 250 Kilowatt angehoben werden. Und die fiktive Fördergrenze von 500 Megawatt pro Jahr für alle Mieterstromprojekte, die von der Unionsfraktion im Bundestag in den Gesetzentwurf hineinverhandelt worden ist, soll nach dem Ländervotum ganz gestrichen werden. Dieser 500-MW-Deckel sei schlicht überflüssig, weil das EEG in § 4 bereits einen Ausbaukorridor für PV-Anlagen vorsehe, argumentiert der Bundesrat in seinem Beschluss: „Daher fehlt ein nachvollziehbarer Sachgrund, bei der Mieterstromförderung einen zusätzlichen Deckel vorzusehen.“ Der Bundesrat kritisiert auch, dass der Gesetzentwurf die steuerlichen Privilegien der Wohnungswirtschaft nicht behandelt. So bleibe ein Hemmnis für das Engagement von Wohnungsunternehmen bestehen. Entscheidung vor der Sommerpause Die Länder dürfen beim Mieterstromgesetz, wie bei allen anderen EEG-Änderungen, nur mitberaten, nicht mitentscheiden. Insofern ist sehr fraglich, welche Einwände die Regierungsmehrheit im Bundestag sich zu eigen machen wird. Dort soll das Gesetz in den kommenden beiden Sitzungswochen – den letzten vor der Sommerpause – abschließend behandelt werden. Text: Guido Bröer Foto: RVI GmbH

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