PV-Eigenverbrauch im Gewerbebau

Solarthemen 492. Der Bundesrat fordert mehr Rechtssicherheit für Photovoltaik-Eigenverbraucher im ge­werb­lichen Bereich.

Bei der im Zuge des Mieterstromgesetzes notwendigen EEG-Änderung möchte der Bundesrat auch den Bestandsschutz in puncto EEG-Umlage-Befreiung für Eigenverbrauchsanlagen vor allem im gewerblichen Bereich verbessern. Der seit dem 1. Januar 2017 im Gesetz wirksame § 61 f sichert nämlich im Falle eines Besitzerwechsels bislang nur ganz bestimmte Konstellationen ab, so zum Beispiel Erbfälle. Normale Umfirmierungen oder Firmenverkäufe würden hingegen dazu führen, dass die neuen Besitzer einer älteren PV-Eigenverbrauchsanlage automatisch EEG-Umlage auf den selbstverbrauchten Strom zahlen müssten (vgl. Solarthemen 486). Zumindest für Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen möchte der Bundesrat den Bestandsschutz gewahrt wissen. Die Länderkammer hat allerdings kein Recht, bei EEG-Änderungen mitzuentscheiden; sie wird lediglich angehört Text: Guido Bröer

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