Bürgerwind soll BImSchG-Privileg verlieren

Foto: Guido Bröer
Solarthemen+plus. Der Bundestag wird möglicherweise in der kommenden Woche eine EEG-Änderung beschließen, nach der auch Bürgerenergiegesellschaften nur noch mit einer immissionsschutzrechtlichem Genehmigung an EEG-Ausschreibungen für Windparks teilnehmen können.

Anlass ist der Ausgang der ersten Ausschreibungsrunde für Onshore-Windkraftanlagen, bei der im Mai 93 Prozent aller Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften gegangen waren. Nur 62 dieser 65 Bürgerenergieprojekte verfügen bislang über eine BImSchG-Genehmigung. Ihre Realisierung scheint deshalb ungewiss, während zahlreiche andere Bewerber mit Genehmigung nicht zum Zuge kamen. Zumal für Bürgerenergiegesellschaften verlängerte Realisierungsfristen von bis zu 4,5 Jahren gelten, befürchten Branchenverbände deshalb, dass der Windenergiezubau in den Jahren 2019/2020 ins Stocken geraten könnte. Ein breites Bündnis von fünf Verbänden – BEE, BWE, VDMA, VKU und BDEW – hat sich deshalb in einem Brief, welcher der Solarthemen-Redaktion vorliegt, an Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen im Bundestag gewandt. Ihr Ziel: Das BImSchG-Privileg der Bürgerwindgesellschaften soll schnellstmöglich gestrichen werden. Dies könnte bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren für das Photovoltaik-Mieterstromgesetz geschehen, das in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden soll. Die Änderung könnte dann bereits für die nächste Ausschreibungsrunde im August wirksam werden. Text + Foto: Guido Bröer

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