Mieterstromgesetz weiter umstritten
In der kommenden Woche, der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause, soll das Gesetz verabschiedet werden. Besonders umstritten ist weiterhin die Frage, ob das Gesetz PV-Stromlieferungen an Mieter innerhalb nur eines Gebäudes fördern soll, so wie es der Entwurf der Bundesregierung vorsieht, oder ob der Bundestag eine Ausweitung ermöglichen wird. Im Vorfeld der Anhörung hatte die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung auf die Einwände des Bundesrates signalisiert, dass sie bereit ist, auf diesbezügliche Forderungen der Länder teilweise einzugehen. Einer Ausweitung der Mieterstromregelung auf Nichtwohngebäude stimmt die Bundesregierung zwar nicht zu; wohl aber werde sie den Vorschlag prüfen, analog zum Eigenverbrauch eine Lieferung „in Wohngebäuden oder Nebenanlagen zu gewähren, die in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage ohne Nutzung des öffentlichen Netzes stehen“. Placebo-Formulierung Der als Sachverständiger geladene Energierechtler Hartmut Gaßner von der Berliner Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. bezeichnete die vorgesehene Formulierung „unmittelbare räumliche Nähe“ allerdings als Placebo. Er verwies auf die restriktive Auslegung dieses im EEG seit Jahren genutzten Rechtsbegriffs durch die EEG-Clearingstelle. Demnach werde auch die „unmittelbare räumliche Nähe“ lediglich auf ein einzelnes Gebäude bezogen. Mieter, die in einem zusammengehörigen Nachbargebäude lebten, dessen Dach sich weniger für eine Photovoltaiknutzung eigne, würden trotz dieser Formulierung absehbar weiterhin vom Photovoltaik-Mieterstrombezug ausgeschlossen. Gassner beschwor die Abgeordneten: „Sie müssen entscheiden, wie weit der Radius ist!“ Beispielsweise könne man den Begriff des zusammengehörigen Raums aus dem Energiewirtschaftsgesetz nutzen, der deutlich weiter ausgelegt werde als der Begriff der unmittelbaren räumlichen Nähe im EEG. Der Vertreter des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, unterstützte diese Forderung und sagte: „Wir sind dafür, dass man eine Regelung findet, die das Quartier umfasst“. Siebenkotten vertrat die Auffassung, dass die psychologische Wirkung der Mieterstromregelung weit über ihren bescheidenen physikalischen Anteil an der Energiewende hinausgehen könne: „Dieses kleine Ding ist ein wichtiges Puzzleteil, das dazu führen kann, dass die Akzeptanz steigt.“ Es biete eine Chance für Mieter und Vermieter, sich mit der Energiewende zu identifizieren, indem diese einen eigenen Beitrag dazu leisten. Siebenkottens Appell an die Abgeordneten: „Machen sie’s!“ Versorgerverbände bremsen Die Vertreterinnen der Energieversorger, Maren Petersen vom Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und Katherina Reiche vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU), kritisierten das Gesetzesvorhaben mit unterschiedlichen Nuancen und sprachen sich für die Beibehaltung der von der Bundesregierung geplanten Begrenzung der Mieterstromregelung auf 100 kW pro Anlage und 500 MW pro Jahr aus. Beides war vom Bundesrat und allen übrigen geladenen Sachverständigen für kontraproduktiv erklärt worden. Während Stadtwerkevertreterin Reiche die Mieterstromförderung allerdings grundsätzlich begrüßte, bewertete Petersen den Entwurf als „eher negativ“. Text: Guido Bröer Foto: Berliner Energieagentur