Bürgerwindprivileg wird für 2018 (vorerst) gestrichen

Solarthemen+plus. Der Bundestag wird heute eine EEG-Änderung beschließen, wonach auch so genannte Bürgerenergiegesellschaften bei den EEG-Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land in den ersten beiden Auktionen des Jahres 2018 eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vorlegen müssen.

Damit reagiert die Bundesregierung auf das überraschende Ergebnis der ersten Onshore-Ausschreibungsrunde vor wenigen Wochen. 90 Prozent der Zuschläge waren dabei an Bürgerenergiegesellschaften gegangen, für deren Projekt noch keine Genehmigung vorlag. Allerdings soll das BImSchG-Privileg zuächst nur versuchsweise für die ersten zwei Runden des Jahres 2018 fallen. Danach soll auf Basis der Evaluation des ersten Ausschreibungsjahres über das weitere Vorgehen entschieden werden. In den verbleibenden Ausschreibungsrunden 2017 soll die Änderung noch nicht greifen, so dass sich in diesem Jahr der Run von Bürgerenergiegesellschaften auf die Förderlizenzen noch verstärken könnte. Der zweite wesentliche Vorteil für Bürgerenergiegesellschaften soll erhalten bleiben: Sie werden bei Auktionen nach dem Einheitspreisverfahren behandelt, erhalten also auch im kommenden Jahr eine gleich hohe Marktprämie wie das teuerste noch erfolgreiche Gebot.

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