Mieterstrom wird nun beschlossene Sache

Mieterstrom-Modell: Mehrfamilienhäuser mit Photovoltaikdachanlagen v
Mieterstromprojekte können künftig mit einem Zuschuss angereizt werden. Foto: Mainova AG
Der  Bundestag wird heute mit größter Wahrscheinlichkeit die notwendigen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Förderung von Mieterstrom beschließen. Das Förderangebot erleichtert Mietern den Zugang zu preiswertem Solarstrom vom Dach des Vermieters. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die Öffnung dieses neuen Marktsegments für die Energie- und Wohnungswirtschaft, moniert allerdings auch, dass die Änderung bleibe aber hinter den Erwartungen zurück.

Heute Nachmittag wird der Bundestag mit  größter Wahrscheinlichkeit das Mieterstromgesetz beschließen, nachdem dieses gestern den Wirtschaftsausschuss bereits passierte. Vorgesehen ist ein Zuschuss für lokal erzeugten Solarstrom in Höhe von rund 2 bis 3 Cent je Kilowattstunde, der nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist, sondern Mietern in Wohngebäuden zu einem Rabatt von 10 Prozent gegenüber regionalen Grundversorgertarifen angeboten wird. Mit Hilfe des neuen Bonus und aufgrund eines rapiden Preisverfalls bei Solarstromanlagen in den letzten Jahren könnte dies nun mancherorts Schule machen.

Das Gesetz bleibt allerdings hinter den Erwartungen der Solarwirtschaft und vieler Energieexperten zurück und wird nur einen Teil der Solarenergie-Potenziale in den Innenstädten heben können. Der Bundesverband Solarwirtschaft ist dennoch zuversichtlich, dass das neue Angebot insbesondere Stadtwerke vermehrt dazu veranlassen wird, künftig Solaranlagen auf Mietwohngebäuden zu errichten und Mietern attraktive Solarstromtarife anzubieten.
 
„Die Stadtwerke interessieren sich zunehmend für eine dezentrale und nachhaltige Energieversorgung von Wohnquartieren. Schon zum Zwecke einer langfristigen Kundenbindung werden sie Mietern jetzt vermehrt Solarenergie anbieten“, sagte dazu der Hauptgeschäftsführer des BSW, Carsten Körnig.Insgesamt greife die aktuelle Gesetzesänderung aber zu kurz, so Körnig: „Während im Eigenheim für den selbst genutzten Solarstrom zu Recht keine EEG-Umlage anfällt, wird solarer Mieterstrom auch künftig mit der vollen EEG-Umlage von rund 7 Cent je Kilowattstunde beaufschlagt. Diese Ungleichbehandlung bleibt bestehen, obwohl Solarstrom vom Dach des Vermieters nicht minder umweltfreundlich ist.“ Die verbleibende ‚Sonnensteuer‘ für solaren Mieterstrom sei zwei- bis dreimal so hoch wie der neue Zuschuss. Von einer echten Förderung könne deshalb eigentlich keine Rede sein, so Körnig weiter.

Die Bundesvereinigung der Solar- und Speicherwirtschaft fordert seit geraumer Zeit, die EEG-Umlage auf solaren Mieterstrom abzuschaffen. „Das jetzt zu Beschluss stehende Mieterstromgesetz ermöglicht dennoch den wichtigen Schulterschluss zwischen Energie- und Wohnungswirtschaft und ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung unserer Energieversorgung“, ist Körnig überzeugt. Damit solare Mieterstromprojekte zum Standard im Neubau und Bestand werden können, sind nach Auffassung des BSW in der nächsten Legislaturperiode weitere Marktbarrieren von der Politik zu beseitigen. So müssten unter anderem steuerliche Barrieren für Wohnungsbaugesellschaften abgebaut und zumindest Betreiber kleinerer Solarstromanlagen von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. Für sie sei der Aufwand für Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten unverhältnismäßig, wenn sie Mieter einer Einliegerwohnung mit Solarstrom vom eigenen Hausdach versorgen wollen. www.BSW-Solar.de
29.6.2017 | Quelle: BSW-Solar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH i. Gr.

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