Neuartige Ausschreibungen für Wind + PV und KWK

Solarthemen+plus. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat sich auf zwei Verordnun­gen zu Ausschreibungen verständigt. Dies betrifft Ausschreibungen für innovative KWK-Anlagen und gemeinsame EEG-Ausschreibungen für Wind- und Solaranlagen.

Während es bei der KWK zu verbesserten Bedingungen kommt, ändert sich für die gemeinsame Ausschreibung von Wind- und Solaranlagen nichts am Regierungsentwurf, der bereits Mitte Mai vorgelegt wurde. Die KWK-Verordnung bezieht sich auf KWK-Anlagen und auf innovative KWK-Systeme. Bei letzteren soll unter anderem die Versorgung mit erneuerbarer Wärme erreicht werden. Für die gemeinsamen Ausschreibungen von Onshore-Wind- und PV-Anlagen, die also gegeneinander konkurrieren sollen, legt die Verordnung in den Jahren 2018 bis 2020 ein Ausschreibungsvolumen von zweimal jährlich jeweils 200 Megawatt fest. Die so in der Koalition verabredete Verordnung wird von einzelnen Abgeordneten aber durchaus kritisch gesehen. So sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Nina Scheer: „In technologieübergreifenden Ausschreibungen sehe ich die Gefahr, dass sich ungleiche systemische Voraussetzungen für Solar und Wind nachteilig auf den Ausbau auswirken werden. Der Ausbau erneuerbarer Energien sollte nicht weiter erschwert, sondern deutlich erleichtert und begünstigt werden.“ Mit den gemeinsamen Ausschreibungen ist im Windbereich eine Abkehr von den Referenzerträgen verbunden, mit denen die unterschiedlichen Windbedingungen ausgeglichen werden sollen. Die Regierung will offenbar dieVerordnung für weitere Experimente nutzen.

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