Mieterstromgesetz passiert Parlament
Die Höhe der Vergütung hängt von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab und wird zwischen 2,2 Cent/kWh und 3,8 Cent/kWh liegen. Das Potenzial für Mieterstrom umfasst nach einem Gutachten, das das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Auftrag gegeben hat, bis zu 3,8 Millionen Wohnungen.
Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der in einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Wohngebäude geliefert wird.
Gleichzeitig stellt das beschlossene Gesetz sicher, dass der Mieter seinen Stromanbieter weiterhin frei wählen kann und von dem Mieterstrommodell tatsächlich profitiert. Hierzu beinhaltet das Gesetz Vorgaben an die Vertragslaufzeiten, ein Verbot der Kopplung mit dem Mietvertrag und eine Preisobergrenze für Mieterstrom.
Als nächstes muss der Bundesrat entscheiden, allerdings ist das Mieterstromgesetz nicht zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll im Herbst in Kraft treten.
Der Beschluss zum Mieterstromgesetz am 29.06.2017:
Bt-Drs. 18/12988 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/129/1812988.pdf
30.6.2017 | Quelle: Deutscher Bundestag | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH i. Gr.