Neue Förderung für Wärmenetze 4.0

Foto: Guido Bröer
Solarthemen+plus. Der Bund hat ein neues Förderprogramm für „Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0“ aufgelegt. Die in der vergangenen Woche im Bundesanzeiger veröffentlichte Richtlinie gilt seit dem 1. Juli. Förderfähige Netze müs­sen mindestens 50 Prozent des Jahreswärmebedarfs aus erneuerbaren Energien oder Abwärme beziehen.

Nur maximal die Hälfte dieses regenerativen Anteils darf aus Biomasse stammen. Innovationen wie saisonale Großwärmespeicher oder Sektoren­kopp­lung über Großwärmepumpen oder Elektrokessel sind als mögliche Bausteine der neuartigen Wärmenetzsysteme vorgesehen. Dabei können bei einer grundsätzlichen Ausrichtung auf Niedertemperaturnetze sogenannte kalte Wärmenetze ebenso gefördert werden wie klassische Netze, sofern deren Vorlauftemperaturen relativ niedrig sind und nicht über 95 Grad Celsius liegen. Wirtschaftlichkeit als Kriterium Politisches Ziel ist es, mit dem Programm mindestens in zwölf Fällen die wirtschaftliche und technische Realisierbarkeit in Machbarkeitsstudien zu belegen und mindestens sechs Wärmenetze bis zum Jahr 2020 neu zu bauen oder grundlegend zu transformieren. Vor einigen Monaten waren von Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums mal höhere Zahlen genannt worden. Kosteneffizienz ist dabei ein erklärtes Ziel. Die Wärme aus den geförderten Netzen soll perspektivisch ebenso kostengünstig bereitgestellt werden wie im Rahmen einer konventionellen Erzeugung aus fossilen Energien. Saisonale Großwärmespeicher gelten laut Förderrichtlinie für Wärmenetze 4.0 als Standard, sofern nicht nachgewiesen wird, dass ihr Einsatz unwirtschaftlich wäre. Die Netze sollen in der Regel mindestens 100 Anschlüsse oder eine Mindestabnahme von 3 Gigawattstunden pro Jahr haben. Gefördert wird der Neubau oder die Transformation bestehender Netze, wobei auch separate Niedertemperatur-Teilnetze eines Hochtemparaturnetzes förderfähig sind. Gefördert wird generell in Form von Zuschüssen, und zwar vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dort müssten Merkblätter und Durchführungsbestimmungen für das neue Fördergebiet aber erst noch erarbeitet werden, erfuhren die Solarthemen in der Behörde. Gefördert wird in zwei Modulen. Zunächst werden Machbarkeitsstudien bis zu 60 Prozent gefördert. Bis zu 50 Prozent Zuschuss können anschließend im zweiten Modul für die Realisierung der Netze vom BAFA gezahlt werden. Zusätzlich fließen bis zu 80 Prozent Zuschuss für die Information potenzieller Nutzer, womit eine hohe Anschlussquote erreicht werden soll. Ferner gibt es bis zu 100 Prozent Zuschuss für die Beteiligung regionaler Hochschulen. Neu ist die Stufung der Förderhöhe. Für das Wärmenetz gibt es zunächst eine Förderung von 20 Prozent – bzw. 30 Prozent, wenn der Antragsteller ein Kleines oder Mittleres Unternehmen (KMU) ist. Hinzu kommt eine „Nachhaltigkeitsprämie“ von bis zu 10 Prozent – und zwar gibt es für jeden vollen Prozentpunkt, den der Anteil von erneuerbaren Energien oder Abwärme die Mindestanforderung von 50 Prozent übersteigt, einen Zuschlag von 0,2 Prozent. Innovativ ist auch die „Kosteneffizienzprämie“ für besonders niedrige Wärmepreise. Unterschreitet der nach einer Formel aus Grund- und Arbeitspreis ermittelte Wärmepreis die Messlatte von 10 Cent pro Kilowattstunde, so erhöht sich schrittweise dieser Bonus. Bei einem Wärmepreis von nur 5 Cent gäbe es das Maximum von 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind Unternehmen, kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine und Genossenschaften. Text und Foto: Guido Bröer

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