Neuer Standard für die Energieberatung
Eine Energieberatung vor Ort zeigt auf, wie Eigentümer ihr Wohngebäude sinnvoll energetisch sanieren können. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) hat der Bund jetzt diese Dienstleistung vereinheitlicht. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Der neue Sanierungsfahrplan ist sowohl für die Schritt-für-Schritt-Sanierung als auch für die Gesamtsanierung in einem Zug geeignet. Zudem werden die Beratungsergebnisse deutlich verständlicher dargestellt als in der Vergangenheit.
Seit dem 1. Juli 2017 erhalten Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 800 Euro Zuschuss, wenn sie sich von einem Gebäudeenergieberater ein solches Sanierungskonzept erstellen lassen. In Baden-Württemberg gibt es eine Light-Version des Sanierungsfahrplanes bereits seit 2015.
Nicht nur Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten eine Förderung: Für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten gibt es maximal 1.100 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird. Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten werden übernommen, den Rest zahlen der oder die Hauseigentümer. Weitere Informationen zum neuen Angebot stehen auf der Internetseite des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Der iSFP folgt einem festgelegten Ablauf in sechs Schritten: Nach einem ersten Beratungsgespräch vor Ort und einer energetischen Bewertung des Gebäudezustandes entwickelt der Energieberater Sanierungsvorschläge. Diese stimmt er mit dem Immobilieneigentümer ab und erstellt daraus den individuellen Sanierungsfahrplan, den er anschließend dem Eigentümer erläutert.
Ausstellungsberechtigt sind Gebäudeenergieberater. Sie reduzieren ihre Rechnung um die Höhe der Förderung. Handwerksmeister, die einen Betrieb haben und Energieberater sind, sind von der Förderung ausgeschlossen – wenn Fördermittel für die Energieberatung fließen sollen, müssen die Berater unabhängig sein und dürfen nicht an der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen beteiligt sein.
Weitere Infos zum Thema gibt es kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 oder auf www.zukunftaltbau.de.
Im Südwesten können Hauseigentümer mit dem „Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg“ bereits seit 2015 in die Sanierung ihres Wohnhauses einsteigen – gleichzeitig erfüllen sie damit zumindest anteilig die Anforderungen des landesweiten Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg hat nicht den technischen Detaillierungsgrad des bundesweiten individuellen Sanierungsfahrplans. Auch gibt es für ihn weniger Fördermittel. Die Kosten für den Hauseigentümer sind insgesamt aber auch um mehrere hundert Euro geringer.
Die Förderung des Landes verteilt sich wie folgt: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten 200 Euro Zuschuss für einen Sanierungsfahrplan. Für Mehrfamilienhäuser erhöht sich der Betrag um 50 Euro für jede weitere Wohneinheit. Pro Gebäude gibt es maximal 500 Euro. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent der Beratungskosten.
In jedem Fall ist es ratsam, bei der Planung und Durchführung einer schrittweisen Sanierung Fachleute zu beteiligen. Jeder Schritt erfordert bereits die Berücksichtigung der später folgenden Maßnahmen – sonst passen am Ende einzelne Maßnahmen nicht zusammen und verursachen hohe Kosten. Eigentümer sollten sich daher schon vor der ersten Maßnahme einen gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplan erstellen lassen.
6.7.2017 | Quelle: Zukunft Bauen | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH