Mieterstromgesetz (bald) in Kraft

Solarthemen+plus. Bereits am 24. Juli sind das Mieterstromgesetz sowie weitere im gleichen Zug novellierte Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Bundesgesetzblatt ver­­­kündet worden. Jetzt steht noch die beihil­fe­­rechtliche Prüfung der Europäischen Kommission aus, damit das Gesetz rückwirkend zum 25. Juli in Kraft treten kann.

Sobald die beihilferechtliche Genehmigung vorliegt, die in einigen Wochen erwartet wird, kann von den Netzbetreibern eine Vergütung von 2,11 bis 3,7 Cent pro Kilowattstunde für an Mieter gelieferten Strom an den Anlagenbetreiber gezahlt werden. Anspruch auf die Vergütung besteht nur bei Anlagen auf, an oder in Wohngebäuden, die nach dem 24. Juli dieses Jahres in Betrieb genommen wurden. Auch wenn das Gesetz nun veröffentlicht wurde, scheinen sich weiterhin offene Fragen zur Umsetzung zu ergeben. Auf diese weist Andreas Horn vom Verein Sonnenkraft-Freising hin. Text: Andreas Witt  

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