NRW-Regierung will der Windkraft ans Leder
Nach Solarthemen-Informationen soll das schwarz-gelbe Kabinett bereits am 5. September den neuen Windenergieerlass beschließen. Künftig soll es einen Mindestabstand von 1500 Metern von reinen und allgemeinen Wohngebieten zu Windrotoren geben, womit nach FDP-Angaben in NRW über 80 Prozent der potenziellen Standorte für neue Windenergieanlagen entfallen würden. Gänzlich ausschließen will die Koalition weitere Windkraftstandorte in Wäldern. Grenzen des Erlaubten Schriebe die Landesregierung diese Kriterien allerdings als verbindliche Vorgabe für Planungsbehörden in den Erlass, so geriete sie damit in Konflikt mit dem bundesweit geltenden Baugesetzbuch (BauGB) und würde letztlich ihre eigenen restriktiven Ziele gegen den Windkraftausbau gefährden. Dies jedenfalls legt ein Rechtsgutachten der Stiftung Umweltenergierecht nahe. Die Argumentation der Würzburger Juristen: Die seinerzeit zur Legitimierung der bayerischen 10-H-Regelung von der Bundesregierung ins BauGB geschriebene Länderöffnungsklausel ist Ende 2015 ausgelaufen. Länder, die diese Option nicht wahrgenommen haben – und NRW hat darauf unter rot-grün bewusst verzichtet – dürfte die Vorgabe restriktiver Mindestabstände heute schwer fallen. Denn nach § 35 BauGB ist der Windkraft in allen Planungsgebieten „substanziell Raum“ zu verschaffen. Gerichte könnten Regionalpläne, die sich auf restriktive Vorgaben der Landesregierung beriefen, außer Kraft setzen, so dass die Privilegierung von Windkraftanlagen nach § 35 des BauGB greifen würde und Windkraftanlagen ohne Rücksicht auf Konzentrationszonen überall möglich wären. Deshalb will FDP-Chef Christian Lindner im Falle einer Regierungsbeteiligung in Berlin die Privilegierung der Windkraft aus dem Baugesetzbuch komplett streichen. So steht es im FDP-Wahlprogramm für die Bundestagswahl. Sollte es dazu kommen, könnte die Windkraft auf das niedrige Ausbauniveau der frühen 1990er Jahre zurückfallen. Kommunalversorger protestieren Angesichts der Entschlossenheit in Reihen der Liberalen dürfte deshalb ein Vorstoß von gleich 16 kommunalen Versorgern aus NRW wenig Aussicht auf Erfolg haben. Sie warnen in einem gemeinsamen Brief an FDP-Energieminister Andreas Pinkwart (FDP) und Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) vor den Folgen des geplanten Ausbremsens der Windkraft: „Nach unseren Abschätzungen würde durch die angekündigten Rechtsänderungen 90 Prozent der aktuell in Nordrhein-Westfalen geplanten Windenergie-Projekte die weitere Planungsgrundlage entzogen. Damit drohen Investitionen von rund 1,3 Milliarden Euro wegzubrechen“, heißt es in dem insgesamt siebenseitigen Brief. Text:Ralf Köpke/Guido Bröer Foto: Guido Bröer