Förderstrategie führt zu mehr Bürokratie

Foto: Guido Bröer
Solarthemen+plus. Ab 2018 wird das Antragsverfahren für Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Wärme (MAP) für die meisten Fälle geändert. Private Antragstel­ler müssen dann vor einer Auftragsver­ga­be an Handwerker einen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Hausbesitzern, Installateuren und auch dem BAFA beschert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) da­mit mehr Bürokratie.

Im Mai 2017 veröffentlichte das BMWi die „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“, anhand derer die Förderung des Bundes im Laufe der nächsten Jahre schrittweise grundlegend reformiert werden soll. Auf Seite 1 heißt es: „Zum Leitbild gehört vor allem eine übersichtliche, unbürokratische und zielgruppenfreundliche Förderung.“ Mit einem der ersten Schritte zur Umsetzung des Strategiepapiers geht das BMWi jetzt allerdings in eine andere Richtung. Am 14. August veröffentlichte es im Bundesanzeiger eine Richtlinienänderung für das MAP. Diese dient dem einzigen Zweck, das einstufige Antragsverfahren für BAFA-Zuschüsse abzuschaffen. Stichtag 1. Januar 2018 Ab dem 1. Januar 2018 müssen alle Förderanträge für Solarthermie-, Biomasse- und Wärmepumpenheizungen beim BAFA vor der Auftragsvergabe eingereicht werden. Nach Abschluss der Maßnahmen ist ein Verwendungsnachweis einzureichen, bevor das Amt den Zuschuss auszahlt. Bislang galt dieses zweistufige Antragsverfahren nur für Freiberufler und Unternehmen, während Privatleute, aber beispielsweise auch Kommunen, Anträge auf Basisförderung bis zu neun Monate nach der Inbetriebnahme zusammen mit allen Unterlagen einreichen konnten. In einer Übergangsfrist sollen bis zum 30. September 2018 für alle Anlagen, die bis einschließlich 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen werden, Anträge nach dem bisherigen Verfahren bis zu 9 Monate nachträglich eingereicht werden können. Von den Branchenverbänden wird das bisherige Verfahren einhellig für besser befunden. Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) sagt: „Wir sind Fans des einstufigen Verfahrens. Es bedeutet weniger Bürokratie und weniger Hürden für den privaten Investor“. Auch Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) sagt: „Wir sind unglücklich über diese überraschende Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums. Wir dachten eigentlich, dass angesichts der unbefriedigenden Entwicklung auf dem Wärmemarkt Büro­kratie- abbau gefragt ist.“ Arbeit für den Papierkorb Das einstufige Verfahren war 2007 vor allem auf Initiative des BAFA und des damals zuständigen Bundesumweltministeriums eingeführt worden, weil es nicht nur „kundenfreundlich“, sondern für die Behörde im Massengeschäft der MAP-Basisförderung auch einfacher zu handhaben ist. So muss ein vollständiger und korrekter Förderantrag vom BAFA nur einmal bearbeitet und durchgewunken werden. Demgegenüber wurde im früheren zweistufigen Verfahren ein erheblicher Teil der Anträge völlig umsonst bewilligt, weil in manchen Jahren jeder vierte bis fünfte Antragsteller die Förderung anschließend nicht in Anspruch nahm. Warum also wird die erfolgreiche Verwaltungspraxis jetzt geändert? Als Grund für die Verfahrensänderung nennt das BMWi lediglich eine „Vereinheitlichung der Antragsverfahren“. Auf eine präzise schriftliche Nachfrage der Solarthemen antwortet das Ministerium ausweichend: „Das schafft für alle Beteiligten Rechtssicherheit und Transparenz.“ Text: Guido Bröer Foto: Guido Bröer    

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