Regeln für Balkonmodule im Normungsprozess

Solarthemen+plus. Noch bis zum morgigen 23. August können Einsprüche gegen eine neue Fassung der VDE-AR-N 4105 erhoben werden, die „Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ definiert.

Der Entwurf war Ende Juni vorgelegt worden. Er betrifft u.a. den Anschluss von kleinen Balkon- oder Steckermodulen. Denn in die Norm sollen Regeln für den Anschluss von Erzeugungsanlagen mit Energieeinspeisesteckverbinder (Kapitel 5.5.3) aufgenommen werden. Die in der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie zusammengeschlossene Arbeitsgruppe „PVplug“, die sich für einen einfachen Anschluss von PV-Modulen mit geringer Leistung von insgesamt bis zu 630 Watt einsetzt, kritisiert, die Netzbetreiber würden über die Normungsgruppe bei VDE/FNN neue Hürden für steckbare Solargeräte aufbauen wollen. Sie berücksichtigten nicht einen weiteren, bei der DKE laufenden Normungsprozess. Die Arbeit an einer Produktnorm für Stecker-Solar-Geräte hat nach Aussage der DGS begonnen. Mit der Niederspannungsrichtlinie würden aber Vorgaben gemacht, die möglicherweise nicht mit denen in Produktnorm übereinstimmen könnten. Text: Andreas Witt  

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