Vergütung für Windkraft sinkt weiter

Solarthemen+plus. Die Bundesnetzagentur hat den Zubau bei Windkraftanlagen bis Juli 2017 ausgewertet und auf dieser Basis die Degression der Förderung – außerhalb der Ausschreibungen – ab Januar 2018 ermittelt.

Sie liegt bei 2,4 Prozent, also auf derselben Höhe wie zum Oktober 2017. Derzeit beträgt die Degression lediglich 1,05 Prozent. Die Grundvergütung sinkt ab dem 1. Januar 2018 für dann installierte Windkraftanlagen auf 4,17 Cent/kWh. Die Anfangsvergütung für die ersten Betriebsjahre wird auf 7,49 abgesenkt. Bei Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2017 in Betrieb gehen, liegen die maßgeblichen Werte noch bei 4,37 und 7,87 Cent. Text: Andreas Witt    

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