NRW-Winderlass vermeidet harte Tabus für die Planung

Solarthemen+plus.Am Dienstag dieser Woche hat das Kabinett der CDU/FDP-Landesregierung den Entwurf seines neuen Windkrafterlasses vorgestellt. Die im Koalitionsvertrag angekündigten restriktiven Regeln für den Windkraftausbau sollen in dem Erlass weicher formuliert werden als von der Windbranche befürchtet.

So wird der von den Koalitionären beabsichtigte Mindestabstand von 1500 Metern zu Wohngebieten nicht in Form einer klaren Regel vorgegeben, sondern nur anhand einer Beispielrechnung aus Schallschutzbestimmungen abgeleitet. Im Erlass heißt es wörtlich: „So ergibt sich in einer typischen Fallgestaltung ein Abstand von 1500 m für eine Windfarm bestehend aus 5 Windenergieanlagen der 3 Megawatt-Klasse zu einem reinen Wohngebiet (Immissionsrichtwert nachts: 35 dB(A)).“ Dieses Beispiel soll ausdrücklich neben reinen auch auf allgemeine Wohngebiete angewendet werden können, wenn diese durch Schallemissionen vorbelastet sind. Auch was das von der Koalition zunächst angekündigte weitgehende Verbot von Windkraftanlagen im Wald betrifft, liest sich der vom Kabinett beschlossene Entwurfstext deutlich abgemildert. Windkraftanlagen sollen nun im Wald weiterhin möglich sein, „sofern wesentliche Funktionen des Waldes nicht erheblich beeinträchtigt werden.“ Der Erlass erläutert: „Im Regelfall kann man davon ausgehen, dass wesentliche Funktionen des Waldes erheblich beeinflusst werden, wenn Windenergieanlagen in besonders wertvollen Waldgebieten (insbesondere standortgerechte Laubwälder, Prozessschutzflächen) errichtet werden sollen. Daher kommt eine Ausweisung dort nicht in Betracht.“ Nach Einschätzung von Jan Dobertin, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE) in NRW, hat die Landesregierung eingesehen, dass sie mit harten Ausschlusskriterien vor Gerichten gescheitert wäre, jedenfalls solange das Baugesetzbuch bundesweit die Windkraft in der heutigen Form privilegiert. Da der Erlass lediglich empfehlenden Charakter habe, fordert er die Kommunen auf, sich in ihrer bisherigen Flächennutzungsplanung davon nicht beirren zu lassen. Gleichwohl stellt er fest, dass der politische Gegenwind durch die neue Landesregierung schon jetzt der Windenergie stark geschadet habe: „Das Investitionsklima ist zusammengebrochen.“ Der Windkrafterlass ist jetzt in die Verbändeanhörung gegangen. Rechtskraft soll er Anfang 2018 erlangen. Text: Guido Bröer      

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