EU-Kommission regelt Import von China-PV-Modulen neu

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Ab 1. Oktober gelten bei der Einfuhr von Solarmodulen und -zellen aus China neue Bedingungen. Einzelne Unternehmen, die aus dem „Undertaking“, der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und chinesischen Herstellern, ausgestiegen waren, sind wieder dabei. Die Kommission behält sich aber vor, weiterhin Firmen mit hohen Importzöllen zu belasten, sofern sie sich nicht an die Vereinbarung halten.

Dies ist generell auch für Installateure, Projektierer sowie sogar Eigenheimbesitzer relevant. Die Produkte der Unternehmen, die sich nicht auf der jeweils aktuellen Liste derjenigen befinden, für die die Vereinbarung mit der Kommission gilt, sind mit hohen Importzöllen belastet. Die Zollbehörden haben darüber zu wachen, dass sie tatsächlich gezahlt werden. Und dazu können sie auch die nachgelagerten Geschäftspartner bzw. Käufer heranziehen. Vorsicht ist also geboten, wenn chinesische Waren billiger sind als die vorgeschriebenen Mindestimportpreise. Die EU-Kommission will weiterhin darauf achten, dass die Vereinbarungen nicht umgangen werden. So hat sie in der Vergangenheit Unternehmen von der Liste der Privilegierten gestrichen, wenn sie durch Nebenvereinbarungen den Mindestpreis umgehen wollten, zum Beispiel durch die Honorierung von Kommunikationsleistungen oder den Verkauf von Produkten, die nicht den Regelungen zu chinesischen Zellen und Modulen unterliegen, zu sehr günstigen Preisen. Die Kommission hat angekündigt, weiterhin so verfahren zu wollen. So werden die Unternehmen auch in Zukunft hohe Zölle zahlen müssen, die von der EU-Kommission in der Vergangenheit erwischt worden sind. Dies gilt aber ausdrücklich nicht für die Unternehmen, die selbst die Vereinbarung aufgekündigt hatten, weil sie etwa in anderen Ländern als China produzierten und die dort hergestellten Zellen und Module unabhängig vom Mindestpreis verkaufen wollten. Am 1. Oktober starten nun die neuen Mindespreise, die nach mono- und multikristallinen Zellen und Modulen differenziert werden. Eine monokristalline Zelle kostet dann mindestens 0,19 Cent/Watt, eine multikristalline mindestens 0,23 Cent/Watt. Bei den entsprechenden Modulen beginnen die Preise bei 0,37 und 0,42 Cent/Watt. Immer zum ersten Tag eines neuen Quartals werden sie schrittweise weiter abgesenkt. Die Unterscheidung in mono- und multikristallin wurde von der Kommission auch getroffen, weil der Zoll so relativ einfach kontrollieren kann, welche Art von Produkt die Grenze passieren soll. Wollen privilegierte chinesische Unternehmen ihre Produkte zu einem geringeren Preis als in der europäischen Regelung vorgesehen importieren, so soll der Zoll eine Steuer erheben. In der Summe aus Importpreis und Zoll soll so der geforderte Mindestpreis wieder erreicht werden. Auch in diesen Fällen kann der Zoll, sollte er beim Hersteller nicht erfolreich sein, beim Importeur oder Nutzer diese Schuld eintreiben.

Text: Andreas Witt, Foto: kalpis – Fotolia.com

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