BAFA veröffentlicht Regeln für Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0

Solarthemen+plus. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat jetzt Merkblätter zu den Anforderungen des neuen Förderprogramms für „Modellvorhaben Wärme­netzsysteme 4.0“ veröffentlicht.

Damit können nun Anträge auf Förderung von Machbarkeitsstudien für multivalente Wärmenetze mit hohen Regenerativanteilen und für deren anschließende Realisierung gestellt werden. Ein förderfähiges „Wärmenetzsystem 4.0“ zeichnet sich durch einen mindestens 50 prozentigen Wärmeanteil aus erneuerbaren Energien oder Abwärme aus – wobei der regenerative Anteil nur zur Hälfte aus Biomasse gewonnen werden darf. Voraussetzung für eine Förderung ist laut Merkblatt üblicherweise eine Mindestgröße von 100 Abnahmestellen oder 3 Gigawattstunden pro Jahr. Auch wird ein saisonaler Großwärmespeicher mit mindestens 10000 Kubikmetern im BAFA-Merkblatt zur üblichen Voraussetzung erhoben, um längerfristige Schwankungen zwischen Angebot und Nachfrage auszugleichen und im Rahmen der geförderten Projekte Sektorenkopplung betreiben zu können. Von solchen Förderkriterien sollen allerdings in begründeten Fällen Ausnahmen zugelassen sein, die im Merkblatt genauer beschrieben werden. Das Bundeswirtschaftsministeriums, das die Förderung verantwortet, will keine Schaufensterprojekte mit unbezahlbaren Wärmepreisen fördern, sondern kosteneffiziente Netze, deren Wärmelieferpreis mit konventionellen Wärmenetzen vergleichbar ist. Das BAFA-Merkblatt definiert dafür eine Messlatte von 12 Cent pro Kilowattstunde, wobei für diese Solarthemen-Ausgabe noch nicht in Erfahrung gebracht werden konnte, ob das Bundesamt hier netto oder brutto rechnet. Ebenfalls noch nicht geklärt werden konnte, nach welchem Verfahren die Fördergelder vergeben werden sollen. Laut Förderrichtlinie sollen im Rahmen der Förderung bis 2020 zwölf Machbarkeitsstudien finanziert und mindestens in sechs Modellvorhaben Investitionen angereizt werden. Nach bislang nicht verifizierten Solarthemen-Informationen hat das BAFA in den drei Monaten seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie aber bereits eine hohe zweistellige Zahl von Interessensbekundungen registriert. Text: Guido Bröer

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