Solarer Mieterstrom: Großes Ausbaupotenzial
Das ist das Kernergebnis der Potenzialanalyse für solaren Mieterstrom, die der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Deutsche Mieterbund (DMB), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V. (eaD) gemeinsam vorgestellt haben.
Rund 1,4 Millionen Mieter könnten damit preiswerten Solarstrom beziehen, so die Verbände, die für die schnelle Verbreitung solarer Mieterstromangebote zusammen an einem Strang ziehen wollen. Gemeinsam verfolge man die Ziele, möglichst viele Mieter an den Kostenvorteilen der Photovoltaik teilhaben zu lassen, die Wohnungs- und Energiewirtschaft über die Chancen von solaren Mieterstromangeboten zu informieren, den Photovoltaik-Ausbau zu dynamisieren und mit der urbanen Energiewende den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.
Nach übereinstimmender Einschätzung der vier Verbände könnte die Realisierung von Solaranlagen in deutschen Innenstädten noch deutlich erleichtert werden, wenn die nächste Bundesregierung Mieterstrom, der nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet wird, von der EEG-Umlage befreit. Außerdem sollten Vermieter keine steuerlichen Nachteile in ihrem Kerngeschäft haben, wenn sie ihren Mietern Strom aus eigenen Anlagen liefern. Damit würden Mieter endlich auch Eigenheimbesitzern gleichgestellt, die die Vorteile der Eigenversorgung schon länger in Anspruch nehmen könnten, argumentieren die Verbände.
Laut Potenzialanalyse könnten in den 20 größten deutschen Städten Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 1,1 GWp zusätzlich installiert werden, die zu einer CO2-Einsparung von 500.000 Tonnen/Jahr führen würden. Die Abschätzungen beruhen auf der Annahme, dass das im Sommer in Kraft getretene PV-Mieterstromgesetz mit seinem Fördermechanismus in den kommenden Jahren von allen Marktteilnehmern aufgegriffen und gemeinsam umgesetzt wird.
Beim PV-Mieterstrom handelt es sich um Strom, der auf einem oder mehreren Gebäuden durch Solarenergie erzeugt und im Wege der Direktvermarktung an die Bewohner geliefert wird. Da dieser Strom ohne Nutzung eines allgemeinen Versorgungsnetzes zu den Kunden gelangt, enthält der Preis keine staatlichen Abgaben wie Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben, KWK-Umlage oder Stromsteuer. Die Mehrwertsteuerpflicht und die volle EEG-Umlage von derzeit rund 7 Cent je Kilowattstunde gelten jedoch auch für solaren Mieterstrom.
Um die Wettbewerbsfähigkeit von PV-Mieterstrom zu erhöhen und den solaren Ausbau in den Städten zu fördern garantiert das neue Mieterstromgesetz den Betreibern von PV-Mieterstromanlagen in Abhängigkeit von der Größe der Anlage und dem aktuellen EEG-Einspeisetarif einen Zuschlag von bis zu 3,8 Cent/kWh. Förderfähige Anlagen sind jedoch auf 100 kWp begrenzt. Der jährliche Mieterstromzubau wurde auf eine Leistung von 500 MWp gedeckelt. Auch ein Höchstpreis für PV-Mieterstrom wurde vom Gesetzgeber festgelegt. Er muss mindestens 10 Prozent unter dem am jeweiligen Ort geltenden Grundversorgungstarif liegen.
Mehr Informationen zum Thema Mieterstrom, einen kostenlosen Leitfaden und Hinweise zum neuen Mieterstromgesetz gibt es auf der Internetseite