Monopolkommission für Regionalisierung

Solarthemen 496. Die Monopolkommission hat ein Sondergutachten mit dem Titel „Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden“ vorgelegt. Darin will sie den Betreibern erneuerbarer Energien neue Kosten aufbürden. Sie stellt aber auch das vom Bundeswirtschaftsministerium befürwortete zentrale Elektrizitätsversorgungssystem in Frage.

Bislang folge der Ausbau gerade leistungsstärkerer Wind- und PV-Anlagen nicht dem Strombedarf. Aus Sicht der Monopolkommission wäre es besser, durch gezielte Maßnahmen Anlagen an die Verbrauchsschwerpunkte heranzuführen. Hier sei dann zwar mit höheren Stromerzeugungskosten an den Anlagenstandorten zu rechnen, diese würden aber durch Einsparungen an Netzkosten mehr als aufgewogen. „Eine Maßnahme, die Anreize für potenzielle EE-Anlagenbetreiber setzt, sich an verbrauchsnahen Standorten anzusiedeln“, so die Monopolkomission, „würde der vorangegangenen Analyse zufolge den notwendigen Netzausbau in etwa halbieren und damit substanzielle Wohlfahrtsgewinne generieren.“ Der aktuelle Rechtsrahmen und die politischen Ziele würden derzeit aber nicht zu einer Reduktion des Netzausbaubedarfs und sogar zu einem Wohlfahrtsverlust führen. Die Monopolkomission schlägt ein regionales Netzentgelt vor, dass die Anlagenbetreiber zahlen sollen. Eine solche „EE-Regionalkomponente“ würde zu einer regional differenzierten (Netto-)Förderung führen. Wie schon in den Vorjahren wendet sich die Monopolkommission gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dies solle „langfristig“ zurückgefahren werden. Als eine Option sieht die Kommission eine nationale CO2-Abgabe, die sich auf alle Sektoren erstrecken solle (siehe auch Bericht auf den Seiten 10-12).

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