NRW fördert Ladesäulen
Für kommunale Betriebe von Städten und Gemeinden in NRW ergibt sich eine realistische Chance auf die Förderung für jeden öffentlich zugänglichen Ladepunkt von bis zu 5.000 Euro. Privatleute können für die Installation eines privat genutzten Ladepunktes bis zu 1.000 Euro Förderung aus Mitteln des Förderprogramms progres.nrw beantragen.
„Die Förderung setzt ein wichtiges Signal für die Verkehrs- und Energiewende in Nordrhein-Westfalen“, sagt Alfred Vrieling, Bereichsleiter Vertrieb und Marketing eMobility bei Mennekes: „Es empfiehlt sich für Privatleute, kommunale Betriebe und Gewerbetreibende, nun zügig eine Entscheidung für Ladepunkte zu fällen. Denn das Förderprogramm ist zeitlich begrenzt bis zum Ende des Jahres 2018.“
Die Installation von Ladepunkten werde auch gefördert, wenn heute noch kein Elektrofahrzeug gefahren würde.
„Dabei bezieht sich die Förderung nicht nur auf den Kauf eines Ladepunktes. Zuschüsse können ebenfalls beantragt werden, zum
Beispiel für Netzanschluss, Montage, Tiefbauarbeiten aber auch Parkplatzsensoren oder Markierungsarbeiten“, ergänzt Vrieling.
Förderbedingungen sind, dass es sich um fabrikneue Anlagen handelt. Gleichzeitig ist das Aufladen mit Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort erfolgter regenerativer Stromerzeugung, wie Solar oder Biogas, eine wichtige Voraussetzung.
Die Ladestandorte müssen sich in Nordrhein-Westfahlen befinden und von Personen, Firmen oder Gemeinden in NRW betrieben werden. „Die Förderung gilt für Ladepunkte, die mindestens über eine Ladeleistung von 11 Kilowatt bis maximal 22 Kilowatt verfügen“, sagt Vrieling.
30.10.2017 | Quelle: Mennekes | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH