Neuer Schub für Photovoltaik in der Schweiz

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Der Schweizer Bundesrat hat mehrere Verordnungen zur Energiestrategie verabschiedet und damit einige Verbesserungen für den Photovoltaikmarkt beschlossen.

Die per Volksabstimmung am 21. Mai beschlossenen Gesetzesänderungen zur Energiestrategie 2050 treten Anfang 2018 in Kraft. Nach dem Bundesratsbeschluss liegen dafür nun auch mit Spannung erwarteten Ausführungsbestimmungen vor. Aus Sicht der Photovoltaik ergeben sich einige wesentliche Änderungen gegenüber heute.

Der Branchenverband Swissolar zeigt sich zufrieden mit den gestern vom Bundesrat veröffentlichten Verordnungen. Sie schaffen nach seiner Ansicht die Voraussetzungen für eine Rückkehr zum Marktwachstum bei der Photovoltaik. Ein wichtiger Treiber werden dabei die Eigenverbrauchsgemeinschaften sein, deren Bildung stark vereinfacht wird. Auch die Neuregelung der Rückliefertarife für überschüssigen Solarstrom sowie die Ausweitung der Einmalvergütung auf Grossanlagen begrüsst der Verband.

Von grosser Bedeutung sind die vereinfachten Regelungen zur Bildung von Eigenverbrauchsgemeinschaften (EnV Art. 14-18). Künftig wird auch der Zusammenschluss von mehreren Parzellen zur gemeinsamen Nutzung des selbst produzierten Solarstroms möglich sein. Dies schafft die Voraussetzung für eine sehr hohe Eigenverbrauchsquote, was die Rentabilität entscheidend steigert. Dazu trägt auch bei, dass die bisher teure Strommessung durch den Energieversorger innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft wegfällt. Swissolar geht davon aus, dass viele Besitzer von neuen und bestehenden Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbebauten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.

Auch bei optimiertem Eigenverbrauch muss ein Teil des Solarstroms ans öffentliche Netz abgegeben werden. Gemäss EnV Art. 12 muss sich die Vergütung dieses Stroms nach den Kosten des Bezugs bei Dritten und den Gestehungskosten der eigenen Produktionsanlagen richten. Dies ist eine entscheidende Verbesserung gegenüber heute, wo nur die Bezugskosten bei Dritten, also in vielen Fällen der Spotmarktpreis für Strom, massgeblich sind. Extrem tiefe Rückliefertarife wie etwa im BKW-Versorgungsgebiet von 4 Rappen/kWh dürften damit der Vergangenheit angehören. Neu sollten diese Tarife im Durchschnitt bei 7-8 Rappen/kWh liegen, was die Rentabilität von Solaranlagen entscheidend verbessert.

Von grosser Bedeutung ist auch die künftige Ausgestaltung der Förderung (Energieförderungsverordnung EnFV): Mit der Aufhebung der bisherigen Obergrenze von 30 Kilowatt steht die Einmalvergütung für alle Photovoltaikanlagen bis 50 Megawatt zur Verfügung. Sie deckt rund 30 Prozent der Investitionskosten. In Kombination mit einem optimierten Eigenverbrauch können dank dieser Förderung viele der fast 38.000 Projekte auf der KEV-Warteliste realisiert werden. Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) wird nur noch an jene Projekte ausbezahlt, die vor Mitte 2012 angemeldet wurden.

Swissolar ist überzeugt, dass die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu einem Marktwachstum beitragen werden. 2016 schrumpfte der Markt aufgrund der unsicheren Bedingungen gegenüber dem Vorjahr um rund 20 Prozent. Im laufenden Jahr sei eine leichte Erholung zu erwarten, und 2018 dürfte wieder die Schwelle von 300 Megawatt neu installierter Leistung überschritten werden. Dies sei dringend notwendig, um rechtzeitig Ersatz für die wegfallenden AKW zu schaffen, so Swissolar.

Links:
> Wichtigste Neuerungen im Energierecht ab 2018
> Verordnungstexte und Erläuterungen 

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03.11.2017 | Quelle: Swissolar, Foto: fotolia – celeste clochard| solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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