PV-Förderung bleibt bis Januar unverändert

Solarthemen+plus. Nach den Ende Oktober von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Zubauzahlen für Photovoltaikanlagen wird sich die Höhe von EEG-Vergütung, Marktprämie und der Mieterstromzuschlag in den drei Monaten November 2017 bis Januar 2018 nicht verändern.

Die Summe der gemeldeten, neu installierten Leistung von PV-Anlagen beträgt für den Monat September 2017 117 Megawatt. Damit sinkt die Hoffnung zahlreicher Branchenexperten, dass in diesem Kalenderjahr erstmals seit Jahren wieder das gesetzlich festgelegte Ausbausoll von 2500 Megawatt erreicht werden könnte. In dem für die aktuelle Vergütungsdegression relevanten Sechs-Monats-Zeitraum gingen 983 Megawatt ans Netz. Damit beträgt die monatliche Degression der so genannten anzulegenden Werte wie schon in den vergangenen 3 Monaten null. Die sogenannten anzulegenden Werte betragen bis einschließlich Januar 2018: 12,60 ct/kWh (bis 10 kW), 12,27 ct/kWh (bis 40 kW) und 11,01 ct/kWh (bis 750 kW). Die Bundesnetzagentur nennt auch die Leistung für die gemeldeten Mieterstrom-PV-Anlagen, die Anspruch auf den Anfang Juli neu eingeführten Mieterstromzuschlag erheben. Die Leistung aller dieser Anlagen, die in den Monaten Juli bis September als Mieterstromanlagen gemeldet wurden, betrug 347 Kilowatt. Sie liegt mithin noch um mehr als den Faktor 1000 von jenen 500 Megawatt entfernt, die als jährliches Ausbaulimit für Mieterstromanalagen vom Gesetzgeber im EEG festgeschrieben wurden. Alle 17 Mieterstromanlagen in 13 Orten sind mit genauer Adresse und Leistung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden. Das ist ein Vorgeschmack auf das Marktstammdatenregister, in dem dies für jede noch so kleine meldepflichtige Stromerzeugungsanlage und jeden Stromspeicher so gehandhabt werden soll.

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