Bundesnetzagentur hat Höchstwert für Wind angehoben

Foto: Rainer Golitz / pixelio.de
Solarthemen. Nachdem in den letzten Ausschreibungen für Onshore-Windkraftanlagen die gebotenen Preise sehr niedrig waren, hat die Bundesnetzagentur die Höchstpreise für die Ausschreibungen im Jahr 2018 angehoben.

Laut § 36b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) muss sich der Höchstwert für folgende Ausschreibungen an den Durchschnittswerten der bereits erfolgten Ausschreibungen orientieren. Daraus hätte sich nach Aussage der Netzagentur ein Höchstwert von 5 Cent/kWh ergeben. „Um einen Fadenriss beim Ausbau zu vermeiden, musste rasch gehandelt werden. Nur bei einem hinreichenden Angebot können die Ausschreibungen wirken und einen kontinuierlichen Ausbau begleiten“, sagt Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur. Die Netzagentur greift auf § 85a des EEG zurück. Darin wird ihr das Recht eingeräumt, die Höchstpreise bei Ausschreibungen abzusenken oder zu erhöhen. Allerdings interpretiert die Agentur die Kompetenz relativ frei. Laut § 85a soll der Höchstwert angehoben werden, „wenn in den letzten drei Ausschreibungen mit den zulässigen Geboten das Ausschreibungsvolumen nicht gedeckt werden konnte und die durchschnittlichen Erzeugungskosten über dem Höchstwert liegen.“ Nun greift die Netzagentur vorab ein und erhöht den Wert, weil sie befürchtet, dass bei einem zu niedrigen Höchstpreis 2018 zu wenige Gebote abgegeben werden, um das Ausschreibungsvolumen auszuschöpfen. Mit ihrer Entscheidung stößt die Netzagentur auf Zustimmung. „Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, den Höchstwert für die nächsten Ausschreibungen für Windenergie an Land auf 6,3 Cent/ kWh festzulegen, ist eine notwendige Korrektur“, sagt Stefan Kapferer, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der BDEW habe bereits frühzeitig auf das Erfordernis einer solchen Anpassung hingewiesen. Die Marktverzerrungen durch das Bürgerenergieprivileg führten zu Gebotspreisen, bei denen abzuwarten bleibe, ob sie tatsächlich umgesetzt werden können. Hermann Albers, der Präsident des Bundesverbandes Windenergie, erklärt: „Die Festlegung des Höchstwertes durch die Bundesnetzagentur ist ein erster Schritt zur Korrektur der Fehlentwicklungen im Ausschreibungsverfahren für Wind an Land.” Text: Andreas Witt, Foto: Rainer Golitz/pixelio.de

Schließen