Stellungnahme zur Notwendigkeit von Bezugsstrommessung öffentlich
Auf Ersuchen eines Gerichts hatte die Clearingstelle EEG zunächst eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob der Grundversorger gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Entgelte für die Bezugsseite des Zweirichtungszählers hat, wenn und soweit die in Volleinspeisung betriebene Photovoltaikanlage des Anlagenbetreibers keinen Strom bezieht. In der ergänzenden Stellungnahme hat die Clearingstelle EEG geklärt, ob das Vorhalten eines Zweirichtungszählers – bzw. eines Bezugszählers – für die in Volleinspeisung betriebenen Solaranlagen des Klägers notwendig im Sinne des EEG ist.
Die ergänzende Stellungnahme ist abrufbar hier.
21.12.2017 | Quelle: Clearingstelle EEG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH