Neue Ziele für die europäische Energiewende

Solarthemen+plus. Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) hat gestern Zahlen zum Ausbau erneuerbarer Energien vorgelegt. 11 Länder werden die für sie gesetzten Ziele für das Jahr 2020 wohl sicher erreichen. Bei 17 Ländern, darunter Deutschland, und der Europäischen Union ist dies noch fraglich. Derweil verhandeln gerade das Europäische Parlament, die EU-Kommission und der Rat, wie künftig Politik für den Ausbau erneuerbarer Energien und mehr Klimaschutz gestaltet werden soll.

Im Jahr 2016 kam die Europäische Union laut Eurostat auf einen Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energiekonsum von 17 Prozent. Die Zielmarke für 2020 liegt bei 20 Prozent (siehe Grafik). Neue Ziele für das Jahr 2035 Offensichtlich zeigt sich daran, dass mit Zielen allein die Erneuerbaren nicht wie gewünscht expandieren können. Sie tragen jedoch dazu bei, den Handlungsdruck zu erhöhen. Wie das Parlament mit einer deutlichen Mehrheit von 492 Stimmen, 88 Gegenstimmen und 107 Enthaltungen erklärt hat, will es den Ausbau stärker vorantreiben. Während die EU-Kommission in ihrem Richtlinienvorschlag bis zum Jahr 2030 einen Anteil von 30 Prozent ansteuern will, hat sich das Parlament in erster Lesung am 17. Januar auf 35 Prozent festgelegt. Jetzt geht es in Verhandlungen mit der Kommission und den Mitgliedsländern darum, wie groß die Ambitionen in der EU künftig sein werden. Wie sich bereits in den Ausschüssen des Parlaments andeutete, sollen gerade die Prosumer von der neuen Richtlinie profitieren. Richtlinie soll Prosumer stärken Verbraucher sollen das Recht erhalten, ihren selbst erzeugten und auf ihrem Grund und Boden verbleibenden Strom zu verbrauchen und Speicheranlagen zu installieren, ohne Abgaben, Gebühren oder Steuern unterworfen zu sein. Wird die Richtlinie in dieser Form beschlossen, wird das EEG an einer wesentlichen Stellen geändert werden müssen. Die Kopplung der Eigenverbrauchsprivilegien an die Personenidentität wäre dann nicht mehr haltbar. Kurz gesagt, stellt die Richtlinie den Eigenverbrauch von einzelnen Haushalten denen von Gemeinschaften gleich. Dabei werden ausdrücklich Häuser mit Mietwohnungen und Arealnetze genannt. Deutsche Gesetze müssten geändert werden Darüber hinaus würde die Richtlinie im Detail einige interessante gesetzliche Anforderungen enthalten. So müsste bei kleinen Anlagen, deren Strom ins Netz eingespeist wird, eine Vergütung gezahlt werden, die mindestens dem Marktpreis entsprechen soll, aber auch dem langfristigen Wert für das Netz, die Umwelt und die Gesellschaft Rechnung tragen soll. Weitere Regelungen werden die nationalen Gesetzgebungen beeinflussen. Die Pflicht, in Gebäuden erneuerbare Energien einsetzen zu müssen, bekommt damit eine neue Basis. Sie würde auch bei Bestandsgebäuden, die saniert werden, gelten. Über diese Pflicht wurde in Deutschland viele Jahre debattiert, ohne dass sie bundesweit eingeführt wurde. Text: Andreas Witt Grafik: Eurostat

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